Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Urlaub in der AGA (kein Erholungsurlaub)

Begonnen von idhitit, 21. Mai 2011, 18:53:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

idhitit

Hallo,

allgemein habe ich jetzt schon gelesen das es während der AGA schlecht mit Urlaub aussieht, was auch verständlich ist.

Ich befinde mich nun in folgender Situation:

ich bin ehrenamtlich bei der Feuerwehr und soll im November auf einen Lehrgang bei der Landesfeuerwehrschule, aber wenn ich nun zum 1.10 zur Bundeswehr gehen würde wäre das ja direkt in der AGA.
Zu sagen ist das der Lehrgang nur Freitag + Samstag geht, es handelt sich also um einen Tag (Freitag) den ich frei bräuchte.

Wie stehen den da die Chancen für den Tag frei zu bekommen? Es ist ja kein Urlaub für mein Privatvergnügen etc.
Oder ist man da streng bei der BW und man bekommt auf keinen Fall frei solange man die AGA absolviert?

Danke für Antworten!

Grüße

rogal

Würde mal sagen das hängt bisschen von deinem Kompaniechef ab. Generell würde ich aber mal davon ausgehen, dass du nicht frei bekommst, in den ersten Wochen sowieso nicht. Gegen Ende der AGA, wenn die wichtigsten Ausbildungsinhalte durch sind vielleicht eher.
Je nach Einheit ist Freitags aber zwischen 11 und 13 Dienstschluss, vielleicht reicht das ja für dich um noch rechtzeitig zum Lehrgang zu kommen
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
01.10.2009-30.06.2010 SanZ Lahnstein

Timid

Dienst geht natürlich vor, gerade in der Grundausbildung! Andererseits gibt es ja auch Ausbildungsinhalte, die man nachholen oder sich selber erarbeiten kann.

Du solltest einfach am Anfang der Grundausbildung (nicht direkt am ersten Tag, sondern ruhig erst nach ein paar Tagen) das Thema mit deinen Vorgesetzten (angefangen beim Gruppenführer) besprechen. Wenn du Unterlagen zu dem Lehrgang hast, nimm die dafür mit, dann hast du was "an der Hand", was du bei dem Gespräch an Infos präsentieren kannst.
Wie die Entscheidung dann ausfallen wird, kann dir hier niemand sagen.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

idhitit

Ja klar das mir niemand sagen kann ob ja oder nein, aber ich wollte eine Einschätzung von Leuten die etwas mehr Ahnung haben als ich  ;)

Wenn Freitags eh so früh Schluss ist, wird man da nicht gerade die wichtigsten Ausbildungsinhalte hinlegen (hoffe ich zumindest).
Es wäre nur sehr ärgerlich da ich schon lange auf den Lehrgangsplatz warte.

ulli76

Musst mal schauen, was dann auf dem Dienstplan steht und in wie weit man das wiederholen oder sich selbst erarbeiten kann.
Und dann hängt es noch von mehreren Faktoren ab- wenn du sonst gut dabei bist, nicht viel krank bist und bei den Ausbildungsinhalten gut mitkommst, der Chef selber womöglich was mit der Feuerwehr zu tun hat etc., dann stehen die Chancen ganz gut.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

idhitit

Okay, danke für die Meinungen.

Dann hoffe ich das sich das realisieren lässt. Aber wenn nicht, dann nicht, das der Dienst vor geht verstehe ich.

Flex-Cut

Das Hauptproblem ist wohl nicht mal die nachzuholende Ausbildung. Sonder viel eher der Gedanke des Zugführers/Spieß "Wenn ichs einem bewillige, kommen morgen 6 andere"

Aber probieren geht über..nicht probieren
Dran - Drauf - Drüber

idhitit

Aber ich behaupte mal das ich einen einigermaßen guten Grund habe, schließlich ist es ja auch etwas für die Zeit nach dem FWD.
Aber das es einen Schneeballeffekt geben kann ist klar.

mailman

Naja wenn es ein Vorstellungespräch/Einstellungstest oder ähnliches wäre, dann könnte man da schon eher die Prognose abgeben das es vermutlich was werden könnte.

Aber so ein Lehrgang wird die Bundeswehr vermutlich nicht interessieren.  Er ist eben schon "Privatvergnügen" und wird wohl kaum in irgendeinem dienstlichen Zussammenhang stehen. Je nach Bundesland und Feuerwehrgesetz gibt es evtl. einen Freistellungsanspruch für Lehrgänge, ob das auch für Soldaten zutrifft weiß ich nicht.

Wie auch immer. Das ist hier eh alles Kaffeesatzleserei. Am besten relativ zeitnah in der AGA an die Vorgesetzten rantreten, und dann abwarten. Und lieber mal eher damit rechnen das es nix wird.

Je nach AGA wird Freitags sehr oft auch relativ viel "gemacht", zwar meist nur Unterrichte, aber deren Wichtigkeit ist ja auch nicht von der Hand zu weisen.

idhitit

Dann nochmal Danke an alle die geantwortet haben. Jetzt bin ich etwas schlauer. Vllt. kann ich meinen Lehrgang auch um ein Jahr verschieben, werde ich mal mit der Wehrführung bequatschen.

Grüße

Bärt

#10
In meinem GWD habe ich satte 7 Tage Sonderurlaub bekommen.
2 Tage für Vorstellungsgespräche in der AGA  Trotz ZAEAKK Ausbildung an dem Tag, und 5 Tage ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen.
Ich war GWDler und habe immer freudlich von unten nach oben meine Situation Vorgetragen.
Ich habe das Gefühl gehabt, dass die BW bei sowas sehr kulant ist, da es sich um Gemeinützigkeit handelt.

Wichtig ist, dass du was vorzulegen hast. Damals hat unser Bildungsreferent einen bitte auf Sonderurlaub mir mitgegeben.

Fragen kostet nix :)



Blöll

Wie siehts aus, wenn ein Elternteil heiratet? Bekommt man denn frei?

KlausP

Dann stellt man einen Antrag und der Disziplinarvorgesetzte entscheidet. Sonderurlaub ist dafür mMn jedenfalls nicht vorgesehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Zitat von: idhitit am 21. Mai 2011, 18:53:17
ich bin ehrenamtlich bei der Feuerwehr
[...]
Es ist ja kein Urlaub für mein Privatvergnügen etc.

...Ehrenamt IST Privatvergnügen.....

Andi

Zitat von: BSG1966 am 05. August 2013, 17:45:39
...Ehrenamt IST Privatvergnügen.....

Gut dass das die Sonderurlaubsverordnung anders sieht. ;)
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.