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Drogentest ??

Begonnen von pinti95, 23. August 2013, 13:11:48

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F_K

Miguhamburg:

Bleiben wir einfach bei den Tatsachen - ist Alkohol und Tabak giftig? (antwort ist Ja).
Kann man sich am Genuss dieser Gifte berauschen? Ja!

Also sind beides Rauschgifte. Frag einfach mal einen Arzt.

Dass diese in D nicht unter das / die Rauschgiftgesetze fallen, ist ein anderes Thema.

F_K

ZitatAls Droge werden im heutigen deutschen Sprachgebrauch stark wirksame psychotrope Substanzen und Zubereitungen aus solchen bezeichnet. Allgemein weisen Drogen eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung auf. Traditionell als Genussmittel verwendete oder als Medikament eingestufte Drogen werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht als solche betrachtet, obwohl in geeigneter Dosierung und Einnahmeform ebenfalls Rausch- oder erheblich veränderte Bewusstseinszustände auftreten können.

F_K

Ach ja, und wer unbedingt eine gesetzliche Normierung benoetigt, um uebliche Sachverhalte zu verstehen, lese hier nach

http://de.wikipedia.org/wiki/Trunkenheit_im_Verkehr

.. und das "und andere" im StGB qualifiziert Alkohol als berauschendes Mittel - Rauschgift - Droge.

Schamane

Naja da hat man halt ein Problem mit der Begriffsdefinition.
Pharmakologisch ist eine Droge wie im Englischen eine Zubereitung einer Pflanze oder eines Tieres bzw. von Teilen dieser. Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet eine Droge fast immer ein Stoff des Betäubungsmittelgesetzes.
Von daher ja wenn jemand Schokolade isst und Grünen Tee trinkt nimmt er Drogen zu sich. Bei ersterem macht aber nicht der Drogentest, sondern die Waage einen Strich durch die Bundeswehrzeit und bei zweitem muss ich mal schauen welche negativen Auswirkungen Grüner Tee in übermaßen hat ich glaube mich an irgendwelche zentralnervösen Wirkungen zu erinnern.
Also zu Alkohol und Zigaretten dies sind zwar wie Zucker und Holunderblüten Drogen, aber solange man sich nicht gesellschaftlich inadäquat verhält passiert nicht wirklich etwas. Wenn sie dem Musterungsarzt aber mit der Fahne und Geruch einer Hafenkneipe entgegen treten sieht es mit der Bundeswehr auch nicht so gut aus.

itschie

Zurück zur Fragestellung, selbst wenn der Test anschlägt bei Nikotin und Alk, ist es recht egal, weil der Konsum ist legal. Gut Sie sollten vielleicht am morgen der Musterung das Frühstücksbier weglassen aber ansonsten stellt es kein Problem da.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dv_uffz

Problematisch wird's aber erst, wenn  bei der einstellungsuntersuchung (Blutprobe zur Blutgruppenbestimmung etc) festgestellt wird, dass ihre leberwerte die einem Alkoholiker oder ähnlichem ähneln....
Und halt sonst noch alles, was beim Labor festgestellt werden kann ....

ulli76

Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ist keine Blutuntersuchung vorgesehen. Und bei der Blutgruppenbestimmung wird wie der Name schon sagt nur die Blutgruppe bestimmt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Lieber F_K, auch wenn Sie es noch so oft widerholen, werden Kaffee und alkoholische Getränke NICHT zu Rauschgiften gemäß unserer gesetzlichen Definitionen. Und nur diese können herangezogen werden, um die Frage des Fragenstellers zu beantworten.

Wir können uns lang und breit darüber auslassen, ob die im deutschen Recht getroffenen Zuordnungen sinnvoll sind oder nicht. Wir können weiter feststellen, dass sich die Angaben von Wikipedia zu den einzelnen, hier genannten Begriffen (teilweise) widersprechen. Wir können diese Fragen auch philosophisch, soziologisch oder psychologisch diskutieren. Nur müssen wir dies von der Faktenlage trennen. Der "Drogentest" bei militärärztlichen Untersuchungen dient einzig und allein dazu, den Konsum von Substanzen festzustellen, die unter das BTM fallen. Dies ist bei Kaffee, Tee, alkoholischen Getränken oder meinethalben Pralinen genau nicht der Fall. Die fallen in Deutschland als Genussmittel unter das Lebensmittelrecht.




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