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SU für Einsätze > 90Tage

Begonnen von ulli76, 09. Oktober 2013, 09:17:32

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ulli76

Ich hab mal ne Frage zum Thema Sonderurlaub bei Auslandseinsatz.
Die 1,5 Tage SU für je 30 Tage ISAF-Einsatz sind bekannt. Jetzt gibt es Gerüchte, dass es ab 90 Tagen Einsatzdauer nochmal 3 zusätzliche Tage geben soll bzw. 4 für 120.
Und zusätzlich soll es noch Tage für Familienheimfahrten geben (die man ja während des Einsatzes in der Regel nicht nutzen kann.

Weiss da jemand was von? Am liebsten mit Quelle.
Oder sind die 3 Extratage die Familienheimfahrten?
Wem stehen die Familienheimfahrtstage überhaupt zu?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG

Wenns um Gerüchte geht, dann müßtest Du Dich an G1 in MES wenden.


Beobachter

Es gibt einen Befehl des Einsatzführungskommandos  (J1 Az 31-70-20), der den Urlaub im Ausland regelt. In der Anlage des Befehles finden sich die kontingentbezogenen Einzelregelungen (u.a. die 1,5 Tage SU für jeden Einsatzmonat ISAF). Die Extratage, auf die du anspielst sind die Tage für Familienheimfahrten.

Alle anspruchsberechtigten BS/SAZ (nach §13 ATGV)erhalten für jede Familienheimfahrt, für die Ihnen eine Reisebeihilfe zusteht/gewährt wird, bis zu 3 Arbeitstage Sonderurlaub:
- Stehzeit < 3 Monate: Kein Anspruch auf Familienheimfahrt und somit kein Anspruch auf SU
- Stehzeit > 3 bis 5 Monate: 3 Tage SU für 1 Familienheimfahrt
- Stehzeit 6 Monate: 6 Tage SU für 2 Familienheimfahrten
- Stehzeit 9 Monate: 9 Tage SU für 3 Familienheimfahrten
- Stehzeit 12 Monate: 12 Tage SU für 4 Familienheimfahrten

Achtung: Meine Informationen sind Stand 2011.

F_K

.. ich vermute mal ganz vorsichtig:

Ohne tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt auch kein Sonderurlaub (für die Reisezeit).

Beobachter

Zitat von: F_K am 09. Oktober 2013, 16:20:56
.. ich vermute mal ganz vorsichtig:

Ohne tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt auch kein Sonderurlaub (für die Reisezeit).
2011 gab es dazu einen Kontingentbefehl. Konnten die Familienheimfahrten während des Einsatzes nicht in Anspruch genommen werden, musste der SU-Anspruch für Familienheimfahrten unmittelbar nach Einsatzende abgegolten werden.

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