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Beförderung wärend der Wehrübung?

Begonnen von matze226, 16. Juni 2013, 13:31:47

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Rollo83

Vielleicht kann mir mal bitte jemand erklären wieso Reservisten nicht vernünftig eingekleidet werden. Wieso bekommen manche kein Barett oder noch schlimmer keinen Helm.

Was ist denn wenn zB ein Btl Antreten ist und Barett befohlen wird oder vielleicht sogar der DV das Barett zum Tagesdienst befiehlt ?
Was ist denn wenn der Reservist schießen geht oder auf den Truppenübungsplatz fährt, was zum Teufel soll man da bitte ohne Helm und Schlafsack ?

Jetzt kommt mir nicht an das man sich die Ausrüstung ja bei einem Kameraden leihen kann!!!

bayern bazi

nöl rollo
der 08/15 Reservist bekommt nur den satz "freiwillige Reservistenarbeit" - wenn er Mob beordert wird bzw wenn er seine erste WÜ (RTDL)  hat bekommt er über S1 / Spieß einen Termin bei der Bekleidungskammer (LH) und dann noch den Mobsatz - bzw alles was er für die Übung braucht   - also gerödel - helm Schlafsack, Rucksack ecc


da ist dann der Mobtruppenteil bzw der Truppenteil schuld der den Kameraden einberufen hat

-früher ist man halt einfach mal in die Matgruppe - Bekleidungskammer  -  gegangen und hat das Material auf Matausgabeliste empfangen

- heute muss halt schon ein Termin bei der LH abgesprochen sein

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Beorderte Reservisten bekommen den (früheren)"Teilsatz Reservist", das ist der größenverpassbare Teil der kampfausstattung - was dazugehört, kannst du auf deinem Bekleidungsnachweis ungefähr nachlesen. Das Barett gehört aber zur "Friedenszusatzausstattung" und wird demzufolge in der Regel an Reservisten nicht ausgegeben. Die nicht größengebundene Ausrüstung der Kampfausstattung (Zeltbahn, Klappspaten, Schlafsack, Iso-Matte und so'n Zeugs - früher "Teilsatz MobTrT") wird nur bei Bedarf an häufig übende Reservisten ausgegeben und das muss der Üb-Truppenteil der LHBw vorher mitteilen, dann klappt's auch mit der Ausgabe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Matze 78

Möcht das Thema nochmal kurz aufgreifen, da es mir hier ähnlich geht.
Ich hab nun meinen Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung (23.09.-29.09) als Funktionär bei der DRM bekommen, eingeplant im Innendienst (Stabsdienst). Logischerweise besteht keine Beorderung.
Als ATN wurde mir zu meiner aktiven Zeit die ATB Stabsdienssoldat zuerkannt.

Im folgenden Thema fand ich zur Beförderung unbeorderter Soldaten die Aussage, das ein Beförderung möglich ist und die Tage angerechnet werden, wenn man auf den Dienstposten übt, der der ATN entspricht.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=36974.0

Da ich ja nun die anerkannte ATN als Stabsdienstsoldat habe und wie o.g. im Innendienst eingesetzt werde, müssten doch theoretisch die 7 Tage auf eine Beförderung angerechnet werden, auch wenn keine Beförderung vorliegt.

Ist meine Denkweise hier richtig oder lieg ich daneben?  :)
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

Tommie

Tja, so lange Sie nicht beordert sind, sind die geleisteten Tage glatt für die Füße ;) ! Aber wenn Sie irgendwann einmal beordert sein werden, können diese Tage angerechnet werden, müssen es aber nicht! Wir hatten auch Fälle in denen gerade RDLs im Zusammenhang mit einer DRM eben nicht angerechnet wurden!

Quelle hierzu ist die ZDV 20/7, die in der Ziffer 210:

Zitat"Ausschließlich auf die nach dieser Dienstvorschrift insgesamt geforderte Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad können ferner angerechnet werden:
a. ...

b. bestimmte Wehrdienstleistungen im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit,

c. .."

Tommie

Und als weiteres Zitat aus der ZDv 20/7, Ziffer 202:

Zitat"Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert sind. Für Beförderungen des in Nr. 212 genannten Personenkreises ist eine Beorderung nicht erforderlich."

Und ... bevor die Frage noch kommt, was in Ziffer 212 steht ;) :

Zitat"Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter mit bestandener Offizierprüfung im Dienstgrad Fähnrich, die bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses in diesem Dienstgrad mindestens 24 Tage Wehrdienst geleistet haben, können 36 Monate nach erstmaligem Diensteintritt zum Leutnant der Reserve befördert werden.
Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter mit bestandener Feldwebelprüfung, die bei Beendigung eines mindestens dreijährigen Wehrdienstes die sonstigen Voraussetzungen (Nr. 218) erfüllen, können mit Wirkung des Tages zum Feldwebel der Reserve befördert werden, der dem Ende des Wehrdienstes folgt.
Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter mit bestandener Fachunteroffizierprüfung, die bei Beendigung eines mindestens zwölfmonatigen Wehrdienstes die sonstigen Voraussetzungen (Nr. 218) erfüllen, können mit Wirkung des Tages zum Unteroffizier der Reserve befördert werden, der dem Ende des Wehrdienstes folgt."

Fassen wir also kurz zusammen: Eine RDL als Funktioner bei der DRM 2013 reicht ohne Beorderung leider nicht zu einer Beförderung aus, mit einer Beorderung muss es nicht zwangsweise sein, dass man dann befördert würde!

F_K

@ Matze:

Mal positiv gesprochen:

- Du bist rdl willig
- offensichtlich tauglich
- und hast ggf. anrechendbare WÜ Tage

Also:

in rsu kp beordern lassen, dann sollte eine Beförderung kein Problem sein.

Viel Erfolg.

Tommie

Ich schließe mich gerne dem guten Ansatz von "F_K" an, denn als beorderter Reservist in einer RSU-Kp brauchen Sie sich um die Wehrübungstage für eine Beförderung sowieso keine Gedanken zu machen ;) ! Die sollten ausreichend vorhanden sein und sie werden genügend Gelegenheit für RDLs haben!

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