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Warum keine Uniform-Trageerlaubnis für eine Fahnenweihe?

Begonnen von Hptm. d. R., 17. September 2013, 13:01:22

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Hptm. d. R.

Ich habe mich gerade über UTE`s im Internet informiert. Dort sind Fahnenweihen als mögliche Veranstaltungen für eine Uniform-Trageerlaubnis ausgeschlossen. Ich kann mir nicht erklären warum dieser Ausschluss besteht. Ich war als Bürgermeister selbst an der Organisation einer Fahnenweihe beteiligt. Hätten teilnehmende Reservisten  nur in Zivilkleidung die Veranstaltung besuchen dürfen? Wenn ja warum? Ich sehe in einer Fahnenweihe keine unehrenhafte Handlung. Liegt es evtl. daran, dass man als Soldat nur der Truppenfahne folgen soll?  Vielen Dank, jetzt schon für die Antworten.

F_K

Die Frage ist falsch gestellt - es gibt eine abschließende Liste von Veranstaltungstypen, wo das Tragen von Uniformen per genereller UTE zulässig ist.

Für alle anderen Veranstaltungen ist für den EINZELFALL eine UTE für diese Veranstaltung zu beantragen, dies gilt auch für Fahnenweihen.

Also Antrag stellen und abwarten.

Hptm. d. R.

Ich habe meine Information mit der Fahnenweihe von Wikipedia. Dort ist die Fahnenweihe als ein Beispiel angegeben, für das eine UTE nicht erteilt wird. Aber trotzdem herzlichen Dank. Wikipedia ist halt nicht die entscheidende Vorschrift.

Hptm. d. R.

Ich habe mich nochmals belesen. Nach den Bestimmungen zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses ist gem. Tz. 3 Abs. 1 Nr. 3  darf die Genehmigung zum Tragen der Uniform, bei der Teilnahme an Fahnenweihen, nicht erteilt werden. Ich frage mich warum dies so ist.

Andi

Früher soll es Veteranenvereine und ähnliche Organisationen gegeben haben, die solch ein Prozedere gepflegt haben...
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