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Anerkannter Hausstand, Erfahrungsstufe, etc....

Begonnen von Cevko, 26. September 2013, 16:21:53

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Cevko

Moin Moin liebe Community!

Aus einem Gespräch mit einem Kameraden heraus, haben sich nun viele viele Fragen über Besoldung, Erfahrungsstufen etc ergeben.
Ich entschuldige mich im Voraus für diesen Doppelpost, einige Fragen wurden sicher schonmal beantwortet.

Zu meiner Person:

-Oktober 2008 Eintritt in die Bundeswehr

-März 2009 SaZ 4

-September 2011 Unteroffizier/FA

-September 2012 Stabsunteroffizier/FA

Nun zu meinen Fragen:

Frage 1: Welche Erfahrungsstufe steht mir zu? (24j)

Frage 2: Ich hatte vor meiner Bundeswehr-Zeit keinen anerkannten Hausstand, lebte seit 2010 in einer eigenen Wohnung und bin Januar diesen Jahres erneut umgezogen in eine neue Wohnung. --> Ich wohne ca 120km von meiner Stammeinheit entfernt, kann ich meine Wohnung trotzdessen anerkennen lassen?

Frage 3: Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass ein Bekannter, der seit einem halben Jahr SaZ 4 ist (23j), 1600€ Netto verdient.
Für mich persönlich unerklärlich, da ich bis erreichen des Dienstgrades SU ca 1500 € netto verdient habe. Nun sind es ca 1730€, kene Kirchensteuer, kein Heimschläfer.


Wenn möglich, bitte ich um Angabe von nachvollziehbaren Quellen.


Vielen Dank für die Mühe,

Gruß!


Andi

Zitat von: Cevko am 26. September 2013, 16:21:53
Frage 1: Welche Erfahrungsstufe steht mir zu? (24j)

Steht auf deiner Besoldungsabrechnung.

Zitat von: Cevko am 26. September 2013, 16:21:53
Frage 2: Ich hatte vor meiner Bundeswehr-Zeit keinen anerkannten Hausstand, lebte seit 2010 in einer eigenen Wohnung und bin Januar diesen Jahres erneut umgezogen in eine neue Wohnung. --> Ich wohne ca 120km von meiner Stammeinheit entfernt, kann ich meine Wohnung trotzdessen anerkennen lassen?

Als berücksichtigungsfähigen Hausstand im Sinne der Trennungsgeldverordnung? Nein.

Zitat von: Cevko am 26. September 2013, 16:21:53
Frage 3: Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass ein Bekannter, der seit einem halben Jahr SaZ 4 ist (23j), 1600€ Netto verdient.
Für mich persönlich unerklärlich, da ich bis erreichen des Dienstgrades SU ca 1500 € netto verdient habe. Nun sind es ca 1730€, kene Kirchensteuer, kein Heimschläfer.

Wenn das für dich "unerklärlich" ist, ist offenbar das gesamte Dienstrechtsneuordnungsgesetz und die Überleitung in Erfahrungsstufen ab Mitte 2009 an dir vorbei gegangen. Da der Kamerad erst seit einem halben Jahr SaZ ist wird seine Erfahrungsstufe völlig anders festgelegt als deine.

Gruß Andi
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Cevko

Zitat
Frage 1: Welche Erfahrungsstufe steht mir zu? (24j)

Steht auf deiner Besoldungsabrechnung.

[/quote]

Da ich immernoch in 1 bin, denke ich nicht, dass das hinkommt.

   
Frage 2: Ich hatte vor meiner Bundeswehr-Zeit keinen anerkannten Hausstand, lebte seit 2010 in einer eigenen Wohnung und bin Januar diesen Jahres erneut umgezogen in eine neue Wohnung. --> Ich wohne ca 120km von meiner Stammeinheit entfernt, kann ich meine Wohnung trotzdessen anerkennen lassen?


Als berücksichtigungsfähigen Hausstand im Sinne der Trennungsgeldverordnung? Nein.


Anerkennen lassen kann ich diesen trotzdem? Habe ich Vorteile dadurch?


----

Zu Frage Drei:

Also ist es so richtig:

SaZ 4 2009 = 1300 € netto

SaZ 4 2013 = 1600 € netto


Danke.

KlausP

ZitatDa ich immernoch in 1 bin, denke ich nicht, dass das hinkommt.

Was sagt denn Ihr Bearbeiter bei der WBV dazu?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Cevko am 26. September 2013, 16:39:31
Anerkennen lassen kann ich diesen trotzdem? Habe ich Vorteile dadurch?
Wenn nicht i. S. d. der TrennungsgeldVO wie dann? Soll Ihnen Ihr Chef versichern an Eides statt, dass Sie wohnen? Anerkennungsfähig ist eine Wohnung wenn sie im räumlichen Zusammenhang mit der Dienststelle steht. Die Faustregel sagt hier 30 km; so, dass die tägliche Heimfahrt sinnvoll möglich ist.
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Andi

Zitat von: Cevko am 26. September 2013, 16:39:31
Da ich immernoch in 1 bin, denke ich nicht, dass das hinkommt.

Nein, du bist wohl eher wieder in der Stufe 1...
Was du denkst ist nicht relevant.
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Andi

Wobei ich das gerade mal grob überschlagen habe. Die Stufe 2 hättest du im alten Sytem in dem Monat erreicht in dem du das 23. Lebensjahr vollendest. Wenn ich das Dienstrechtsneuordnungsgesetz richtig im Hinterkopf habe bleibt das Datum dieses nächsten Stufenanstiegs auch nach einer etwaigen Rückberechnung wegen einer Beförderung erhalten. Dementsprechend müsstest du m.E. jetzt durchaus die Stufe 2 haben. Aber eine Frage an den Sachbearbeiter beim Bundesverwaltungsamt ist wohl das einzige was Klarheit bringt.

Gruß Andi
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Cevko

Vielen Dank für eure Antworten, betreffend meiner Person ist nun alles geklärt!

Gruß!

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