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zuzahlung bei häuslicher pflege

Begonnen von Borni89, 24. September 2013, 14:03:10

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Borni89

Hallo liebes Forum,
Es geht um folgendes,  ich war gestern beim truppenarzt und wurde daraufhin ins zivile krankehaus überwiesen zwecks Notfall Operation. Soweit so gut heute wurde ich beteits entlassen und soll 2x täglich einen wundverband gewechselt bekomm von einem ambulanten Pflegedienst. Nun die Frage muss ich trotz freier heilführsorge, etwas bei diesem pflegedienst zuzahlen?

Tommie

Erstens haben Sie keine freie Heilfürsorge als Soldat, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (uTV) und zweitens müssen Sie an den Pflegedienst nichts bezahlen!

KlausP

Sie sollten sich aber wegen der Modalitäten mit Ihrem SanBereich in Verbindung setzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Borni89

Vielen Dank ich bitte meinen falschen Ausdruck über die uTV zu entschuldigen.  Danke für die schnellen antworten

ulli76

Setc dich unbedingt mit deinem SanBereich in Verbindung. Die Verordnung vo häuslicher Krankenpflege funktioniert beim Bund anders als im Zivilen. Evtl. kommt ja auch die Aufnahme auf die Bettenstation des SanBereichs in Betracht.
Ich frag mich allerdings auch,welcher Honk einen Patienten entlässt,der 2x/Tag Verbandswechsel braucht,die er nicht selber durchführen kann und wo es Besonderheiten der Anschlussversorgung gibt,die offenbar nicht geklärt sind.
Und obacht:Falls das Krankenhaus die Pflege verordnet hat:Das Rezept kann nicht über
die Bundeswehr abgerechnet werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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