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Trennungsgeld nach Dienstantritt

Begonnen von erstesahne, 04. Juli 2013, 09:43:24

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erstesahne

Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Trennungsgeld. Ich komme aus der Aga und bin nun zum Dienstantritt in meiner Stammeinheit angekommen. Ich ziehe in zwei Monaten zu meiner Freundin, die in meiner Heimat wohnt. Von der Heimat bis zur Kaserne sind es 200km. Da ich zum Diensteintritt noch keine eigene Wohnung habe kann ich das ja nachtragen lassen oder? Bekomm ich dann auch noch Trennungsgeld?

Danke für die Antworten.

Andi

Zitat von: erstesahne am 04. Juli 2013, 09:43:24
Da ich zum Diensteintritt noch keine eigene Wohnung habe kann ich das ja nachtragen lassen oder?

Was willst du denn "nachtragen" lassen? Du musst die Bundeswehr über deinen neuen Wohnsitz informieren, das war es.

Zitat von: erstesahne am 04. Juli 2013, 09:43:24
Bekomm ich dann auch noch Trennungsgeld?

Nein, warum solltest du?

Gruß Andi
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erstesahne

Und wie ist es dann? wenn meine wohnung rund 200km von der kaserne ist?

Ralf

Dann hast du deine Wohnung 200km weg von der Kaserne.

Also, wie wäre es, wenn du dir erst einmal das Bundesumzugskostengesetz duchliest, damit du verstehst, was es mit einer ggf. berücksichtigungsfähigen Wohnung auf sich hat. In einem zweiten Schritt liest du dir die Trennungsgeldverordung durch und kannst das dann einschätzen.

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AGSHP

Eventuell kann ich hier auch mal gleich mal meine Fragen loswerden.
Ich war "damals" nur GWDL und daher hatte ich mit Trennungsgeld nix am Hut und kenne mich damit auch nicht besonders aus.

Ich habe eine anerkannte Wohnung sowie 2 Kinder, wird aber nur eins berücksichtig da der große "mitgebracht" wurde von der Freundin.
Umzug ist bei mir momentan nicht möglich da der große noch die Grundschule besucht und wir ihn in der Phase nicht aus seinem Umfeld reisen wollen.
Wurde im KC so vermerkt.

Nun zu meinen Fragen.


Ab wann kann ich Trennungsgeld beantragen? Grundausbildung oder erst später In der Einheit bzw auf den Lehrgängen?
Wie berechnet sich das Trennungsgeld? ( Kilometerpauschale?)


Ralf

Du müsstest für den Dienstantritt die UKV nicht zugesagt bekommen haben. Damit kannst du das dann auch ab Diensteintritt beantragen. Nach der Versetzung in den Stammverband, musst du das dann dort erneut beantragen.
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