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Grundwehrdienst - was nun

Begonnen von DrRock, 28. September 2005, 21:30:55

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Timid

Unter anderem. Genaueres regelt der §24 Wehrpflichtgesetz.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

mailman

Gilt das auch für nicht beorderte Reservisten?
Ich höre sowas zum ersten Mal

Lidius

#17
Zitat von: mailman am 13. Oktober 2005, 18:46:50
Gilt das auch für nicht beorderte Reservisten?
Ich höre sowas zum ersten Mal

Ja, gilt für alle die ein d.R. am Dienstgrad haben, egal ob beordert oder nicht, mehr unter dem bereits von Timid benannten §24 Wehrpflichtgesetz

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf

Allerdings weiß das kaum ein Wehrpflichtiger (weil soweit ich weiß auch kein Unterricht während des Wehrdienstes drüber stattfindet) und deswegen wirds auch meistens ignoriert. Und scheint auch niemanden zu stören das es ignoriert wird ;D

mailman

Naja dann mach ich das in 3 Jahren wenn meine Ausbildung vorbei ist. Denn ich will Reservefeldwebel werden und vielleicht bringt mir die Ausbildung Vorteile.