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Neue Branding-Melodie

Begonnen von Werner S.F., 03. März 2013, 14:08:45

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FrankP

Ah, hast Recht, das stimmt.
Allerdings: Was, wenn "Branding-Melodie" = Audiologo? Dann wäre wohl Markenrecht anwendbar, oder?
Kann mir nicht recht vorstellen, dass man mit der "Haribo-macht-Kinder-froh-Melodie" z. B. für irgend ein anders Produkt werben darf, auch nicht mit anderem Text.

Aber nun isses ja mal kein Marsch geworden.  :)   Trotzdem - für eine moderne Armee klingt mir (persönlich) das immer noch zu rückwärtsgewandt. Vermutlich Geschmacksache.

miguhamburg1

Das ist wie Vieles Geschmacksache. Ich meine, mich zu erinnern, dass hier auch schon mal über das neue "Eisenkreuz-Logo" der Bundeswehr kontrovers diskutiert wurde. Damit kommt man nicht weiter, wenn man eine Entscheidung treffen will, so etwas einzuführen. Jedem oder Jeder rechtmachen kann man es nicht.

Davon unabhängig leben wir in einem multimedialen Zeitalter. Die meisten Firmen haben mittlerweile wohl so etwas wie ein Logo (Wort-/Bildmarke) - und nutzen sie auf allen Informationskanälen, die sie bespielen. Ist dann auch mal ganz interessant, wenn man etwas Zeit hat, sich die Rekrutierungkampagnen dieser Firmen in diversen Webauftritten/Social-Medias anzuschauen. Dort fndet man in vielen Fällen auch kurze "Melodie-Logos", um die Wiedererkennung auch dann zu gewährleisten, wenn man nicht genau hinschaut/-hört.

Die Bundeswehr hat sich entschlossen, ihr Personalmarketing ebenfalls multimedial umzusetzen. Da sie zwar ein besonderer, aber nichtsdestoweniger dennoch großer Arbeitgeber ist, muss sie ihr Personalmarketing ebenso professionalisieren. Hierzu gehören Wiedererkennbarkeit, Unverwechselbarkeit, Aktualität/Modernität dazu - und damit eben auch optische wie akustische Logos. Zu Letzterem wurde das ZMilMus beauftragt, einen Komponistenwettbewerb auszuschreiben, um zwei Tonwerke zu bekommen: Einmal eine "Bundeswehr-Erkennungsmelodie" und eben das "Ton-Logo". Genau dies ist geschehen. Der Leiter MilMus hat eine erste Vorauswahl getroffen, um allzu "verrückte" Tonwerke auszusortieren, die einfach zu wenig automatischen Bezug zur Bundeswehr vermissen ließen. Die Entscheidung über beide Stücke oblag dann einer Kommission aus Soldaten aller Dienstgradgruppen und Verwendungsbereiche und Zivilbediensteten, - übrigens ohne Vertretern der politischen Leitung unter Führung des stv. Generalinspekteurs.

Halten wir also fest: Die Auswahl des Tonlogos ist keine "einsame Entscheidung" einer Einzelperson gewesen, sondern durch eine Personenmehrzahl, die die Breite an Verwendungen und Verantwortungen in der Bundeswehr repräsentiert. Deren Geschmack wurde also offenkundig weit gehend getroffen. Nun ist es nicht mehr als folgerichtig, dass diese Melodien auch verwendet werden, um sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit und Bundeswehr zu verstetigen.

FrankP

...und es hätte auch deutlich schlimmer kommen können.  ;D

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