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Kindergeld während dem FWD

Begonnen von Buffalosoldier, 15. September 2013, 15:40:36

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Buffalosoldier

Hallo,
ich habe da mal eine Fragen und zwar bekommt man während dem FWD Kindergeld?... das wurde mir zumindest bei meinem Wehrdienstberater gesagt. Die Kindergeldkasse sagt aber nein?! Weiß da jemand etwas genaues?

lg

greeN2010

Nein, während der Zeit, in der ein Freiwilliger Wehrdienst abgeleistet wird, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
ALLE REDEN VON FLUGLÄRM – WIR TUN WAS DAGEGEN!
WER WILL DER KANN!
SEMPER COMMUNIS!

Buffalosoldier


KlausP

Wieso komisch? Kindergeld gibt es nur dann mit 18 weiter? wenn man eine berufliche (Erst-)Ausbildung oder ein Studium absolviert. Beides ist beim FWD nicht der Fall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Buffalosoldier

Zitat von: KlausP am 15. September 2013, 16:05:47
Wieso komisch? Kindergeld gibt es nur dann mit 18 weiter? wenn man eine berufliche (Erst-)Ausbildung oder ein Studium absolviert. Beides ist beim FWD nicht der Fall.

Das komisch war nicht darauf bezogen, sondern weil mir das zweimal von Karriereberatern gesagt wurde... es kann aber auch sein das ich das möglicherweise falsch verstanden habe  ;)

Danke nochmals für die Antworten

schangrilaa

Während der Zeit als FWDL besteht generell kein Anspruch.
Wenn du aber zum Beispiel 1,5 Jahre gedient hast, verlängert sich danach dein Anspruch auf Kindergeld um 1,5 Jahre.

LeK

Er verlängert sich aber maximal um den Zeitraum der gesetzlichen Wehrpflicht, eine Verlängerung des Anspruchs um anderthalb Jahre ist daher praktisch nicht mehr anzunehmen.

LeK

Solltest du im FWD zum Reserveoffizier ausgebildet werden, steht dir meiner Meinung nach allerdings Kindergeld zu.

mopf

Unsere Tochter hat am 01.10.2013 ihren FWD angetreten. Dass wir für die Zeit des FWD kein Kindergeld bekommen, wissen wir.
Wir haben aber heute einen Bescheid von der Familienkasse bekommen, dass wir das Kindergeld für August, September, Oktober (Übergangszeit zwischen Ende der Schulzeit und Beginn FWD) wegen "fehlender Voraussetzungen" zurückzahlen müssen. Wenn unsere Tochter zum 01.10.13 ein Studium oder eine Ausbildung begonnen hätte, wäre sie bis zu diesem Termin Kindergeldberechtigt. Hat noch jemand damit Erfahrung gemacht?
Wir finden die unterschiedliche Behandlung von FWDL und z. B FSJleistenden ziemlich unfair. Beide Gruppen leisten doch freiwilligen Dienst für unser Land!

F_K

ZitatWir finden die unterschiedliche Behandlung von FWDL und z. B FSJleistenden ziemlich unfair.

Warum?

Es handelt sich um unterschiedliche Gruppen von Menschen, die insbesondere ganz anders vergütet werden.

Joe

Zitat von: mopf am 17. Oktober 2013, 16:05:51
Unsere Tochter hat am 01.10.2013 ihren FWD angetreten. Dass wir für die Zeit des FWD kein Kindergeld bekommen, wissen wir.
Wir haben aber heute einen Bescheid von der Familienkasse bekommen, dass wir das Kindergeld für August, September, Oktober (Übergangszeit zwischen Ende der Schulzeit und Beginn FWD) wegen "fehlender Voraussetzungen" zurückzahlen müssen. Wenn unsere Tochter zum 01.10.13 ein Studium oder eine Ausbildung begonnen hätte, wäre sie bis zu diesem Termin Kindergeldberechtigt. Hat noch jemand damit Erfahrung gemacht?
Wir finden die unterschiedliche Behandlung von FWDL und z. B FSJleistenden ziemlich unfair. Beide Gruppen leisten doch freiwilligen Dienst für unser Land!

Kindergeld wird nach Abschluss der Schulausbildung für einen Übergangszeitraum von bis zu vier Monaten gezahlt. Ob allerdings nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder generell bis vier Monate nach Beendigung der Schulzeit, sollten Sie in Erfahrung bringen.

apollo98

Normalerweise wird nur in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Sollte der Jugendliche nach seinem Abitur unplanmäßig und spontan doch kein Studium anfangen, müsste man das nach der Schule gezahlte Kindergeld auch zurück zahlen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

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