Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zu Weihnachtsurlaub (kurz nach AGA Ende)

Begonnen von PaddyH, 26. Oktober 2013, 16:54:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PaddyH

Hallo Kameraden,
meine AGA endet am 19.12.13, mein Dienstantritt bei der Stammeinheit ist am 01.01.2014. Bedeutet dies, dass ich über Weihnachten Urlaub planen kann?
LG

Ralf

Nein. Das passt nicht, was du da schreibst. So wie du das schreibst, bist du 12 Tage im luftleeren Raum.
Normalerweise ist der letzte Tag der GA dann der Reisetag in die neue Einheit (19.12.) und du bekommst eine Versetzungsverfügung mit vorangehender Kommandierung. Urlaub entscheidet dann dein Disziplinarvorgesetzter in deiner neuen Einheit.
Wenn du wirklich erst am 01.01. in die neue Einheit versetzt wirst, entscheidet dein alter Chef über den Urlaub.
Frag mal in deiner GA-Einheit nach, dafür ist der Spieß doch da, um solche Fragen zu beantworten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

PaddyH

Guten Morgen,
das wurde bereits getan, bzw es wurde uns extra gesagt, dass wir die ersten 3 Wochen bis zu 4 Stunden länger Dienst haben, um die fehlende Zeit zu überbrücken da wir quasi ja nur 2.5 anstatt 3 Monate GA haben. Und ich bin auch erst für den 01.01.2014 in meiner Stammeinheit eingeplant.
LG

Ralf

Dann sprich mal mit deinem Spieß, du bist dann wohl noch Angehöriger der GA-Einheit und somit ist diese für die Urlaubsgewährung zuständig. Dann hast du auch Sicherheit, ob du mit Urlaub rechnen kannst.
Buchen solltest du aber erst, wenn du einen genehmigten Urlaubsantrag hast.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau