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Umzug während eines DU-Verfahrens möglich?

Begonnen von Petri123, 28. Oktober 2013, 16:33:43

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Petri123

Hallo Community,

Ich habe eine Frage bezüglich "Umzug während eines DU-Verfahrens" ... Könnte dies zu Problemen führen?
Das besagte DU-Verfahren wird sich sehr wahrscheinlich noch 5 - 8 Monate ziehen. Bin seit Beginn des Verfahrens zurück in elterliche Wände gezogen, jedoch verlangen es die Umstände ( Streitereien ) dass ich sehr wahrscheinlich ausziehen muss...

Über Antworten mit etwas Know-How würde ich mich freuen

Petri123

KlausP

Warum sollten Sie nicht umziehen können? Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Petri123

Erstmal Danke für die rasche Antwort KlausP!
Ja eigentlich sollte nichts dagegensprechen, jedoch wollte ich trotzdem mal nachfragen...
Unsere Vorschriften und Gesetzesbücher sind so breit gefächert, dass es fast unmöglich ist sich einen Durchblick zu verschaffen.

wolverine

Klar sollte sein, dass der Umzug höchstwahrscheinlich nicht dienstlich begründet ist und daher vollumfänglich selbst zu zahlen ist?!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

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