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Bundeswehrreform, Einstellung in höherem Dienstgrad?

Begonnen von Haxe, 31. Oktober 2013, 21:40:46

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Haxe

Ich habe mich nach einem Hinweis an anderer Stelle mit ein paar Zeilen der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) beschäftigt und bin über die ein oder andere Stelle gestolpert an der es z.B. heißt es im §26 2 Absatz 1: "Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad Oberleutnant."
Nun bin ich schon einige Jahre nicht mehr dabei, deshalb meine Frage:
Ist es tatsächlich möglich direkt als Oberleutnant in die Bundeswehr einzusteigen oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Glück ab!

ulli76

Ja, das ist möglich. Wüsste aber nicht, dass das unbedingt mit der Reform zu tun hat.
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ulli76

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Haxe

Es ist also tatsächlich möglich, als bspw. Hauptmann zur Bundeswehr zu kommen, ohne jemals in der Truppe gewesen zu sein?
Ohne als Schulterglatze durch den Schlamm gekrochen zu sein, als Gefreiter die Butze geschrubbt zu haben, usw.?
Man darf also Befehlen und Führen, ohne jemals die andere Seite gekannt zu haben?
Bitte entschuldigt, aber das bestürzt mich gerade etwas...  :o
Glück ab!

BSG1966

Wollen Sie lieber, dass ein studierter, berufserfahrener 40jähriger, der auf Grund seiner Qualifikation in einem Bereich, in dem die Bundeswehr einen Bedarf hat, den sie selbst anders nicht decken kann (oder zu können glaubt), eingestellt wird, und zwar für einen Dienstposten, der dem eines Hauptmann oder Oberstleutnant oder Stabsarzt oder wasweißich entspricht, sich erstmal ne Runde von übermütigen OGs ankrähen lassen soll?!

dunstig

Ja kann man. Man muss aber auch bedenken, dass ein Arzt oder ein anderer höherer Offizier sehr wahrscheinlich auch eher durch weniger Schlamm wird kriechen müssen. Sie sind meist eher Spezialisten und haben mit der eigentlichen Truppe oft nicht viel am Hut. Manche, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, müssen allerdings auch die grünen Lehrgänge mitmachen.
Zum Beispiel hatte ich bei mir im Offizierlehrgang eine Frau Hauptmann (irgendwas mit Geo), die den Lehrgang, direkt nachdem sie mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde, zusammen mit den ganzen "Schulterglatzen" machen durfte. Sie durfte also ebenfalls durch den Schlamm kriechen. Ihr einziger Vorteil gegenüber uns anderen Lehrgangsteilnehmern war lediglich, dass sie nicht durch den Offizierlehrgang durchfallen konnte, da sie ja schon bereits Offizier war.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Haxe

Zitat von: BSG1966 am 31. Oktober 2013, 22:16:50
Wollen Sie lieber, dass ...
Nun, was ich will, hat ja einerseits wenig Einfluss, auf die Gesetzestexte, andereseits habe ich meinen Willen ja auch garnicht zum Ausdruck gebracht, sondern zunächst einmal bloß meine Bestürzung ob der Erkenntnis. Nun kann man aus meiner Reaktion sicherlich eine Meinung ableiten, da diese Erkenntnis aber noch sehr frisch ist, kann die Meinungsbildung sicherlich noch nicht als abgeschlossen bewertet werden.
Mir war bisher einfach noch nicht bewusst, dass diese Möglichkeit besteht. Auch habe ich erlesen, dass die Möglichkeit besteht, bereits von Beginn der Wehrdienstzeit an die Ausbildung zum Reserveoffizier anzustreben und während des aktiven Wehrdienstes zu vollziehen. Für mich leider zu spät, aber eine sehr spannende Möglichkeit, die ich seinerzeit gern genutzt hätte.
Wäre ich vor anderthalb Jahren auf die neuen Möglichkeiten zur Ausbildung von Reserveoffizieren außerhalb des Wehrdienstes gestoßen, so hätte ich sicherlich auch nicht lange gezögert. Leider bin ich nun aber schon über der magischen 30er Marke.
Glück ab!

LeK

...was sie wollen, hat auf die Gesetzestexte genauso viel Einfluss wie das, was sie nicht wollen ;)

Die verschiedenen Wege zum Reserveoffizier sind meines Wissens nach aber ebenfalls nicht neu - ob nun während des aktiven Wehrdienstes oder auch außerhalb.

LeK

Und ich denke, dass Sie auch als Reservist mit höherem Dienstgrad üben können, wenn das für Sie grundsätzlich in Frage kommt und entsprechender Bedarf vorhanden ist.

KlausP

Zitat von: Haxe am 31. Oktober 2013, 22:11:16
Es ist also tatsächlich möglich, als bspw. Hauptmann zur Bundeswehr zu kommen, ohne jemals in der Truppe gewesen zu sein?
Ohne als Schulterglatze durch den Schlamm gekrochen zu sein, als Gefreiter die Butze geschrubbt zu haben, usw.?
Man darf also Befehlen und Führen, ohne jemals die andere Seite gekannt zu haben?
Bitte entschuldigt, aber das bestürzt mich gerade etwas...  :o

Da gibt es doch schon ewig. Ich hatte als Spieß in einer AGA 1995 die ersten drei eignungsübenden StUffze des Bataillons. Wo ist da, außer dem Dienstgrad, der Unterschied?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Niederbayer

Bei mir fragt sogar fast jeder Vorgesetzte, der es liest: "Sie haben schon studiert? Da muessten Sie doch mit hoeherem Dienstgrad eingestellt worden sein!". Dem ist zwar leider nicht so, aber scheint sich als Grundannahme zu halten.

schlammtreiber

Zitat von: Haxe am 31. Oktober 2013, 22:33:52
zunächst einmal bloß meine Bestürzung ob der Erkenntnis

Nun ja, das Prinzip ist, in dieser oder jener Abwandlung, schon fast so alt wie Militär an sich.
Semper Communis
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