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Dauer des Bundesfreiwilligendienst

Begonnen von Pehlee, 18. November 2013, 17:41:48

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Pehlee

Hey Leute,

ich bin neu hier und wollte fragen, ob es möglich ist, ein halbes Jahr bei der Bundeswehr zu sein?
Will nämlich ab Februar 6 Monate Freiwilligenwehrdienst leisten.
Warum nur 6 Monate? Weil ich am 01.09.2014 eine Ausbildung beginnen werde ! ;)


Viele Grüße und Danke schonmal! :)

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

ZitatWill nämlich ab Februar 6 Monate Freiwilligenwehrdienst leisten.

Ab Februar geht nicht. Einberufungen zum FWD finden immer zum Quartalsbeginn statt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Pehlee, nicht den Bundesfreiwilligendienst mit dem Freiwilligen Wehrdienst verwechseln. Das sind unterschiedliche Dinge.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Traveltheworld

Was würde eigentlich passieren, wenn Pehle ihren Ausbildungsbeginn nicht erwähnt, sich für 7 Monate verpflichtet, aber innerhalb der Probezeit abdüst?
Zählt das dann zu Einstellungsbetrug oder ist das einfach nicht nett?  ;D
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pehlee

Heißt das also im Klartext, dass ich erst ab dem 1. April einsteigen könnte und demnach nicht bis zum 1.09 fertig werde?!:/
Oder ich könnte es so machen wie es "Sanction" vorgeschlagen hat? :)

P.S. ich bin männlich!!!!!  ;)

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Auch wenn man das sicherlich machen kann, verfehlt es den ursprünglichen Zweck der Kündigungsfrist. Dass dann eine "Arbeitskraft" in einer Einheit fehlt und die Arbeit durch andere mitgemacht werden, ist ja ohne Belang  ::)
Wir sind schon eine ziemlich ich-bezogene Gesellschaft.
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Traveltheworld

Erst mal will ich klarstellen, dass ich das nicht vorgeschlagen hab, es nicht befürworte!
Es interessiert mich einfach die Rechtslage.
Dachte an Einstellungsbetrug, da ja Unterlassene Aufklärung stattfinden würde. Beim Arbeitgeber entsteht ein Irrtum (kein Übereinstimmen von Vorstellung und Wirklichkeit, Verpflichtung auf 7 Monate, Bewusstsein, dass nur 6 möglich sind), welches der Täuscher wissentlich verbreiten würde.
Wie weit die Vermögensverfügung bzw -minderung für die Bundeswehr gegeben ist, ist mir eben nicht bis ins Detail klar, deshalb fragte ich ja P:
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

F_K

Ein Einstellungsbetrug "sehe" ich da nicht, jeder kann (ohne Angabe oder Überprüfung von Gründen) innerhalb der ersten 6 Monate FWDL kündigen.

Es bleibt aber die Frage, ob der TE geeignet und tauglich ist - und eine Kündigung / kurze Beschäftigung macht sich immer im Lebenslauf eher schlecht.

Jeder ist seines Glückes Schmied.

wolverine

Rechtlich fehlt es mir am Kausalnexus zwischen Irrtum und Vermögensverfügung: Die Bezüge werden für geleisteten Dienst bezahlt und sind lediglich mittelbar beeinflusst durch die Hoffnung, dass der FDL seine eingegangene Verpflichtung erfüllt. Hinzu kommt, dass kein Schaden entsteht (s. o.: der Dienst wird ja geleistet) und die Bw die Kündigung eben anbietet, also kein rechtswidriges Fehlverhalten vorliegt.
Um das präzise zu beantworten wird sich aber bestimmt ein hoffnungsvoller Doktorand finden, der auch einigen 100 Seiten die Literatur zum Betrugstatbestand vervollständigt.
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