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Doppelstaatsangehörigkeit und Wehrdienst im Ausland!?

Begonnen von LeZz, 20. Oktober 2005, 22:18:35

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LeZz

Hallo Leute,

ich hab zwei fragen an euch...


1. Wenn ich eine deutsch/türkische Staatsangehörigkeit.

-Steht es mir frei meinen Wehrdienst in der Türkei auszuüben??

2. Wenn ich den Kriegsdienst verweigere und Zivildienst machen muss..

-Ist es mir vorgeschrieben zu welchem Zeitraum ich den antreten muss?
oder kann ich selber wählen wann ich den mache?

Folgender Hintergrund:

Ich bin im 1.Semester meines Studiums an einer Fachhochschule und ab einem drittel geschafftem Studium kann man erst ablehnen.
Wenn ich jetz allerdings Zivildienst machen muss, kann ich diese Pflicht auf ein Datum nach dem Studium verschieben??

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten


LeZz

Fitsch

Wie es mit einem evtl.len Wehrdienst bei Dir aussieht können wir Dir nicht sagen (zumindest ich) weil ich die türkischen Gesetze nicht kenne.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Beobachter

Zum Thema doppelte Staatsangehörigkeit und Wehrdienst:
ZitatWas haben wehrpflichtige Mehrstaater zu beachten?

Deutsche Staatsbürger sind grundsätzlich in Deutschland wehrpflichtig, das ist bei deutschen Mehrstaatern nicht anders. Der in Deutschland geleistete Wehrdienst wird aufgrund einer Vielzahl von internationalen Verträgen und zweiseitigen Abkommen oder aufgrund des jeweiligen nationalen Rechts zumeist anerkannt.

Vor der Einbürgerung bereits in der Armee des Herkunftsstaates geleisteter Wehrdienst kann in Deutschland in der Höhe seiner tatsächlichen Dauer anerkannt werden. Das heißt, ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Türkei beispielsweise den auf einen Monat verkürzten Wehrdienst geleistet hat, kann nach der Einbürgerung auch nur diesen einen Monat auf die Dauer seiner Wehrpflicht in Deutschland angerechnet bekommen. Der Rest muss nachgedient werden.

Tritt ein Deutscher freiwillig als Berufssoldat in den Dienst einer fremden Armee, so verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit (Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte), wenn er bereits die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt.

LeZz

Vielen Dank damit wäre meine erste Frage geklärt.


Und wie sieht es mit dem Zivildienst aus?

Beobachter

ZitatUnd wie sieht es mit dem Zivildienst aus?
Grundsätzlich musst du deinen Dienst dann antreten, wenn du dazu aufgefordert wirst. Du kannst dich dann zwar noch für das laufende Semster zurückstellen lassen, musst aber danach deinen Dienst antreten, also das Studium unterbrechen.