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Objektschutz / Büchel - Schortens

Begonnen von Gentleman1990, 02. Dezember 2013, 02:39:04

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wolverine

Hatten wir eigentlich schon das endgültige Disqualifikationskriterium erwähnt? ??? Leute, das ist alles Luftwaffel :o Da geht doch kein normaler Mensch freiwillig hin!!!
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PolBilBär

Hat aber lange gedauert...man man man auf nichts ist mehr Verlass :)):))

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wolverine

Ich hatte gehofft, da käme man von alleine drauf. Wie kann man nur ernsthaft überhaupt die Möglichkeit in Erwägung ziehen ....
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PolBilBär

Der Zuch ist abgefahren ;)

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Gentleman1990

okay na dann muss ich mal überlegen ob ich nicht doch nach Schortens gehe  ;) .

Weiss einer wie das ausschaut mit den Zuschüssen was mann beantragen kann ? hab eine ziemlich teure Wohnung  :-\

KlausP

Zitat von: Gentleman1990 am 02. Dezember 2013, 18:49:37
okay na dann muss ich mal überlegen ob ich nicht doch nach Schortens gehe  ;) .

Weiss einer wie das ausschaut mit den Zuschüssen was mann beantragen kann ? hab eine ziemlich teure Wohnung  :-\

Dazu wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Ihren Wohnort zuständige Unterhaltssicherungsbehörde, die zahlt bei FWDL sowas und nicht die Bundeswehr. Den entsprechenden Antrag müssten Sie zusammen mit Ihren Einberufungsunterlagen bekommen (haben).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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