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überstandene depression - bundeswehr ?

Begonnen von restwursti, 27. November 2013, 21:29:00

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restwursti

Hallo Leute.

Wollte eigentlich schon immer zur Bundeswehr, nur nach meinem Schulabschluss habe ich eine depressive Phase gehabt.
Musste zu Psychologen und in Kliniken. Dort wurde ich behandelt und bin heute depressionsfrei.
Würde ich trotzdem ausgemustert werden ?

Ich habe noch drei weitere Fragen.:

- wie schlecht dürfen meine augen sein?
- welches ist das höchstalter zum eintritt in die bundeswehr?

Und zuletzt, ich habe vor einiger Zeit mitbekommen, dass ein ehemaliger Schulkamerad, der sich verpflichtet hatte, aus der bundeswehr raus musste, weil nach drei jahren festgestellt wurde dass er an einer bienenallergie leidet.
Was passiert in solchen Fällen? Schmeisst die Bundeswehr einen wie ein normaler Arbeitgeber einfach raus. Man ist den Job los, das Einkommen, den beamtenstatus?
Oder sorgt die Bundeswehr für einen wenn man quasi für den soldatenberuf untauglich wird?

ulli76

Kommt drauf an, wie lange die Depression her ist. Wobei die nach der aktuellen Dunkelzifferstudie sich wohl genau überlegen werden, ob sie jemand psychisch vorbelasteten haben wollen.

Zu deinen anderen Fragen: Googel mal nach der ZDv 46/1- da steht das wegen den Augen drin. Anlage 3.1 für FWDL, Anlage 3.2 für SaZ. Du darfst maximal eine Gradation von III haben.

Das Maximalalter hängt von der Laufbahn ab. Guggst du www.bundeswehr-karriere.de

Die Bundeswehr sorgt nur für einen, wenn die Untauglichkeit in einer Wehrdienstbeschädigung begründet ist-also durch den Dienst entstanden ist. Wobei der Ausdruck, dass die Bundeswehr für einen sorgt, nicht so ganz stimmt. Letztendlich läuft das über´s Versorgungsamt.

Je nach Krankheit kann man entlassen werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Und ein Soldat hast keinen Beamtenstatus. Darum kann er den auch nicht verlieren.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

FoxtrotUniform

Womit (Rechtsgrundlage) wird eigentlich bei der Bw begründet, dass auch frühere Erkrankungen, die keinen Einfluss auf die Dienstfähigkeit haben, angegeben werden müssen? (Jetzt mal abgesehen davon, dass psychologische Krankheiten sicherlich immer schwer zu untersuchen sind).

Würde mich mal persönlich interessieren. Hängt das mit der UTV zusammen?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

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FoxtrotUniform

Mir leuchtet absolut ein, dass es seitens des Arbeitgebers, besonders durch die UTV, von Interesse und wichtig ist. Aber wenn eine Krankheit geheilt ist, muss man diese bei einem Arbeitgeber zunächst mal nicht mehr angeben. (über die abgeschlosse Heilung entscheidet ja erstmal der Arzt, einfacher ist sicherlich das gebrochene Bein zu beurteilen).

Mir ist vollkommen klar, dass frühere Erkrankungen für die Bundeswehr wichtig sind und finde aich gut, dass sowas abgeklopft wird.Nur es muss ja auch irgendwo in Stein gemeißelt sein, sonst wäre bei Verschweigen ein Einstellungsbetrug nicht gerichtsfest (um es mal als juristischer Laie auszudrücken).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

mailman

Es steht doch auf dem Bogen den man unterschreibt, das man wahrheitsgemäß antworten muss.

F_K

@ FU:

Auch "frühere überstandene" Erkrankungen können Auswirkungen auf die Tauglichkeit haben - ergibt sich aus dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit den Musterungsvorschriften.

Der "freiwillige" Bewerber unterschreibt mit seiner Bewerbung den Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht - muss er nicht machen - aber dann wird seine Bewerbung abgelehnt.

FoxtrotUniform

Danke F_K, den Link zu den Musterungen habe ich außer acht gelassen. Daraus kann man den Kern meiner Frage ableiten.

@mailman: dass es so ist war mir klar, nur fehlte mir eine greifbare Grundlage.

Und wieder eine Wissenslücke geschlossen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

restwursti

Danke für die Antworten.

Bin nun etwas verwirrt.

Zum einen steht auf bundeswehr-karriere, dass berufssoldaten beamte sind ( ab wann ist man berufssoldat und kein zeitsoldat?).
Zum Anderen, sollte ich meine Frage ob man durch die Bundeswehr versorgt wird anders stellen...wird man in irgendeiner art versorgt?...was macht das versorgungsamt für mich?...soweit ich weiss, ist es bei normalen beamten so, dass der staat für aufrechterhalung des lebensniveaus aufkommt!?

Ralf

Berufssoldat bist du dann, wenn du dazu ernannt wurdest, sprich Urkunde.
Du bekommst jeden Monat dein Gehalt überwiesen. Damit bestreitest du deinen Lebensunterhalt.
Irgenwie verstehe ich deine Fragen aber auch nicht wirklich.
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dunstig

Zitat von: restwursti am 30. November 2013, 21:21:39
Danke für die Antworten.

Bin nun etwas verwirrt.

Zum einen steht auf bundeswehr-karriere, dass berufssoldaten beamte sind ( ab wann ist man berufssoldat und kein zeitsoldat?).
Zum Anderen, sollte ich meine Frage ob man durch die Bundeswehr versorgt wird anders stellen...wird man in irgendeiner art versorgt?...was macht das versorgungsamt für mich?...soweit ich weiss, ist es bei normalen beamten so, dass der staat für aufrechterhalung des lebensniveaus aufkommt!?

In der Regel wird man als Zeitsoldat eingestellt mit einem befristeten Dienstverhältnis (je nach Laufbahn 4,8,9,12 oder 13 Jahre in der Regel). Wenn du in der Laufbahn der Feldwebel oder Offiziere Soldat auf Zeit bist, kannst du einen Antrag auf Übernahme zum Berufssoldaten stellen, wodurch du bis zur Pension Soldat bleibst. Je nachdem wie du dich bewährt hast und wie deine Beurteilungen sind, wirst dem Antrag statt gegeben oder er wird abgelehnt.

Was du mit "versorgen" meinst, ist mir auch nicht so recht klar? Du bekommst dein Gehalt und davon bestreitest du deinen Lebensunterhalt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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