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Einstellung/ Bewerbung trotz schwebendem Gerichtsverfahren

Begonnen von hotbirdie, 31. Januar 2014, 16:31:48

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hotbirdie

Hallo zusammen,
ich bin 19 Jahre alt und habe die Mittlere Reife. Ich trage mich mit dem Gedanken mich bei der Bundeswehr zu bewerben um eine Ausbildung zu machen. Allerdings weiss ich noch nicht genau. Leider Gottes habe ich in den letzten Jahren ein paar Sachen fabriziert auf die ich nicht gerade stolz bin. Es ist noch keine Verhandlung anberaumt ich stehe aber in Kontakt mit dem Richter. ich gehe davon aus das ich mit 2 Wochen Jugendarrest davon komme und wäre dann wohl vorbestraft. Nun die Frage; soll ich mich jetzt schon bewerben oder ist es sinnvoll zu warten bis das Urteil gefällt wird? Wenn ich mich jetzt bewerbe wie sind dann die Aussichten genommen zu werden?
Danke für euer Antworten.

KlausP

ZitatWenn ich mich jetzt bewerbe wie sind dann die Aussichten genommen zu werden?

Gleich NULL, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Bei einer päteren Bewerbung entscheidet der Rechtsberater, ob und wann Sie eingestellt werden können. Das hängt dann vom Urteil ab.

Wobei Ihr Ansatz schon falsch ist:

ZitatIch trage mich mit dem Gedanken mich bei der Bundeswehr zu bewerben um eine Ausbildung zu machen.

Sie wollen sich bei der Bundeswehr bewerben um Soldat/Soldatin zu werden. Das ist immer noch eine Armee und nicht das Bundesberufsbildungswerk.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

hotbirdie

Danke für die Antwort. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich wollte schon mit 18 Jahren Soldat werden allerdings hat mir mein Vater dringend abgeraten.
Also abwarten und dann erst bewerben oder mit dem Berater die Sache besprechen?

Firli

Warten. Wenn Sie sich jetzt bewerben werden Sie zu 100% nicht eingestellt da gegen Sie ein Verfahren läuft. Erst nach dem Abschluss des Verfahrens macht eine Bewerbung überhaupt Sinn.


SanFw/RettAss

hotbirdie


KlausP

Zitat von: hotbirdie am 31. Januar 2014, 16:47:39
Und wie sind dann die Aussichten? Kann man dazu etwas sagen?

Nein, kann man nicht, weil der Rechtsberater dazu das Urteil und die Urteilsbegründung braucht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Nein, nicht beim Rechtsberater. Der stimmt der Einstellung zu oder nicht oder er verfügt eine Einstellungssperre für eine bestimmte Zeit. Mit der Gesamtbeurteilung kann er gar nichts zu tun haben, weil Sie unter Umständen gar nicht erst zum Eignungstest eingeladen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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