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Im Ausland wohnen/Verpflichtungen als Reservist

Begonnen von bwr, 18. Januar 2014, 00:13:27

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bwr

Moin,

muss man sich abmelden, wenn man ins Ausland zieht? Die Wehrpflicht endet ja erst mit 45/60. Ich habe (zumindest bis jetzt) nur GWDL gemacht. Wie würde das als Reserveoffizier aussehen, wenn ich z.B. über §43, als SaZ2 oder a.d.W. Reserveoffizier werde? Kommt es da auch auf die Beorderung an? Ich könnte ja theoretisch für die Wehrübungen nach Deutschland zurückfliegen. Gibt es eine Pflicht an den Wehrübungen teilzunehmen, wenn man Reserveoffizier ist? Oder gibt es nach der Ausbildung einen bestimmten Zeitraum in dem man verpflichtet ist?

Beste Grüße,
b.

ARMY STRONG

Welchen Sinn macht es denn sich zum Reserveoffizier ausbilden zu lassen (was ja ebenfalls einige Zeit in Ansoruch nimmt) und dann nicht üben zu wollen?
Und nein, zum Ableisten von Reservedienstleistungen werden Sie nicht gezwungen.

zodiacale

Lohnt es sich wirklich für jede Wehrübung zurückzufliegen?
Sind vermutlich enorme Kosten.

KlausP

Zitat von: zodiacale am 03. Februar 2014, 19:01:59
Lohnt es sich wirklich für jede Wehrübung zurückzufliegen?
Sind vermutlich enorme Kosten.

Richtig. Und erstattet werden nur die Kosten vom deutschen Flughafen zur Einheit bzw. bei Anreise mit Kfz von der Grenze zur Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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