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BFD und Urlaubsanspruch

Begonnen von Dani77, 21. Februar 2014, 09:02:26

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Dani77

Hallo!
Ich hab da mal eine wichtige Frage...
Seit dem 23.12.13 bin ich (HptFw, SaZ 12) in BFD (vorher Elternzeit), DZE 30.09.2015. Ich werde in der Zeit verschiedene Fortbildungsmaßnahmen machen, die immer so zwischen 6 und 8 Wochen lang sind. Ab Januar mache ich dann meinen Lohnbuchhalter, dieser Lehrgang geht 34 Wochen. Ich mache die Kurse in Teilzeit, allerdings sind es genugend Stunden in der Woche das es beim BFD als Vollzeitmaßnahme gilt. Nun habe ich zwischen meinen Lehrgängen auch mal ein paar Tage, im August 3 Wochen (Krippenferien), frei. Nun war ich vor ein paar Tagen bei meinem Disziplinarvorgesetzten und Spieß und dort wurde mir dann gesagt das ich zwischen meinen Lehrgängen im Dienst sein muss. Lt. Aussage von meinem Spieß habe ich keinen Anspruch auf Urlaub, den muss ich mir erst "erdienen" und zwar mindestens einen vollen Kalendermonat um 1/12 Urlaubsanspruch zu erhalten. Ich werde aber zwischen meinen Fortbildungen nie so lange Zeit haben um mindestens einen vollen Monat zu dienen. Seitens des Institutes an denen ich diese Fortbildungen mache, gibt es keine freien Zeiten bzw. Urlaub.
Nun meine Frage, habe ich wirklich keinen Anspruch auf Erholungsurlaub? Ich meine ich bin ja noch in meiner aktiven Dienstzeit. Mein Spieß meinte es ist ja meine eigene Entscheidung diese Fortbildungen zu machen oder nicht und schließlich hätte ich ja auch immer ab 13 Uhr frei...das ich zu Hause dann auch noch Nachbereitungen/Hausaufgaben mache und zwei Kleinkinder habe, hat nicht wirklich interessiert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das mir bis September 2015 nicht ein freier Tag zusteht...
Ich bin zwar selber PersFw aber so eine Problematik hatte ich während meiner Zeit leider nicht. Ich wollte von meinem Spieß auch gerne den Auszug der ZdV 14/5 Teil F haben, aber er meinte nur da würde eh nichts drin stehen und es wäre so wie er es mir gesagt hat....leider finde ich die ZdV nicht im www.
Vielen Dank schon mal im voraus für hoffentlich positive Antworten...
Lieben Gruss
Dani

Swobby

Hi Dani,

damit hat dein Spieß leider Recht.

In § 4 Abs. II SUV (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung) ist folgendes geregelt: Soldatinnen und Soldaten, die eine Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in Anspruch nehmen wollen, wird vor Beginn der Maßnahme Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr nur anteilig gewährt. Für jeden vollen Monat der militärischen Dienstleistung vor Beginn der Maßnahme ist ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs zu gewähren."

Dani77

Und die Soldaten die z. B. eine Bundeswehrfachschule besuchen haben doch auch Ferienzeiten....

Swobby

Also ich hab jetzt auch nochmal ein wenig gesucht, aber mehr finde ich dazu auch nicht. Habe allerdings Teil F der ZdV 14/5 gefunden.

https://www.dbwv.de/C125747A001FF94B/vwContentByKey/W292UJ29787DBWNDE/$FILE/Dienstzeitausgleicherlass.pdf

Dani77

Hab das gerade auf der Seite vom BFD gefunden:

[Während Ihres Bundeswehrfachschulbesuchs dienen die Schulferien bzw. die unterrichtsfreie Zeit der Abgeltung des Erholungsurlaubs und dem Selbststudium. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach der Soldatenurlaubsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Ich kannte bisher keinen Soldaten der während seiner Ferienzeit Dienst machen musste, weil er zu wenig Erholungsurlaub hatte....aber woher haben diese Soldaten denn ihren Anspruch auf Erholungsurlaub?

wolverine

Nur zum Verständnis: Sind das einzelne Maßnahmen oder eine längere mit Unterbrechungen?
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Dani77


wolverine

Dann ist es zumindest mit der Ferienzeit der Bw-Fachschulen nicht vergleichbar.
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