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Wiedereingestellter Saz12 Fa Hilfe ich muss hier raus!

Begonnen von Stephan T, 07. Januar 2014, 19:54:52

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schlammtreiber

Zitat von: Stephan T am 09. Januar 2014, 14:41:21
ALSO habe ich nun also doch mit wiederuf unterschrieben oder nicht?
Oder ist das nur irgentein anderer Zettel?
Kann mich da mal bitte jemand Aufklären.

Ist es vielleicht der alte Zettel von Deiner ersten Verpflichtung damals?  ;)
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F_K


Stephan T

Nein das ist der Zettel von der momentanen Stelle, da das Datum von mitte 2013 drauf ist.

Ja die Kopie der Originalen Verpflichtungserklärung habe ich auch.

Und nein, ich wurde noch nicht zum SAZ ernannt.

Stephan T

Auf der Originalen steht ja das ich NACH meiner ernennung zum Saz nicht mehr Wiederrufen kann. Aber ich wurde ja noch nicht ernannt.

F_K

Die Ernennung erfolgt bei SaZ in den ersten Tagen ..  bist Du dieser fortgeblieben?

Dann erkläre nunmehr Deine Kündigung zum nächsten Termin, Alternative "Ausmusterung", alternative KDV.

Wo ist denn nun das Problem, wenn eh jetzt KZH?

Alle Alternativen sollten innerhalb weniger Tage "durch sein".

Stephan T

Also habe ich nun doch das recht zu Kündigen , nur haben ALLE das vor Ort nicht gewusst? Oder wie versteh ich das jetzt?

Ist das schreiben nun Rechtlich so wie ich es gerade verstehe?

Nein es gab einfach noch keine ernenung, die Jungs sind wohl etwas langsam vor Ort.


F_K

.. wenn Du noch nicht ernannt bist, kannst Du quasi so "wieder gehen" (als wenn Du nicht angetreten wärst).
Aus formalen Gründen (Rückzahlung der Teile Sold, Auskleidung) würde ich dies schriftlich als "Kündigung" gegen Empfangsbekenntnis abgeben und dann Entlassungsuntersuchung / Auskleidung ...

Stephan T

Okay, danke dir erstmal für die Hilfe.

Aber wieso wusste das den keiner vor Ort? Weder spieß noch Hauptmann keiner nannte mir diese Option.

Und steht das auch irgentwo genau schriftlich so geschrieben? Oder reicht dann als Beweis die Verpflichtungserklärung?

F_K

Keine Ahnung.

Ohne Ernennng / Eid bist Du noch kein SaZ.

Dementsprechend ist die Form der Verpflichtungserklärung völlig unerheblich.

wolverine

§ 2 Soldatengesetz

Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung

(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt
1. bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird, mit dem Zeitpunkt, der im Heranziehungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzt wird,
2. bei einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit dem Zeitpunkt der Ernennung,
3. in allen übrigen Fällen mit dem Dienstantritt.

(2) Das Wehrdienstverhältnis endet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Soldat aus der Bundeswehr ausscheidet.

(3) Als Dienstzeit im Sinne dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen kann zu Gunsten des Soldaten die Zeit vom 1. oder 16. eines Monats an gerechnet werden, wenn wegen eines Wochenendes, gesetzlichen Feiertages oder eines unmittelbar vorhergehenden Werktages ein anderer Tag für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses bestimmt worden ist und der Soldat den Dienst an diesem Tag angetreten hat. § 44 Abs. 5 Satz 2 bleibt unberührt.
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Stephan T

Ich danke euch, meine Freundin ebenso.

Ich werde evtl. Berichten ob dies Funktioniert hat oder nicht.

Euch erstmal noch eine gute Zeit.

Grüße

Stephan T

OSG

Wie wäre es denn mit einer Heimatnahen Verwendung? Wenn Ihre Freundin mit einem Krebsleiden im Krankenhaus liegt ist es doch ein Fall von "Persönlicher Härte" und man kann einen Antrag auf Versetzung stellen. 400km sind wirklich eine ganze Ecke weg von der Heimat da wird sich doch sicher etwas in der Nähe finden lassen wo man Sie einsetzen kann. Ich würde mal Ihre Vertrauensperson einschalten und evtl im Allgemeinen Umdruck 1/500 suchen. Direkt die Bundeswehr zu verlassen ist nicht die richtige Wahl.

Gruß
OSG

Rollo83

Wieso sollte die Krebserkrankung der Freundin ein Härtefall sein. Das ist natürlich tragisch keine Frage aber ein Härtefall seh ich da nur wenn es zB die Schwester/Mutter oder ähnliches wäre und der Soldat die einzige Person wäre der die Pflege übernehmen könnte wenn überhaupt der Pflegebedarf besteht.
Da sind dann ehr die Eltern oder Verwanden der Freundin gefragt.


KlausP

ZitatWenn Ihre Freundin mit einem Krebsleiden im Krankenhaus liegt ist es doch ein Fall von "Persönlicher Härte" ...

Dann sollten Sie sich mal mit dem entsprechenden Erlass beschäftigen. Steht in der VMBl-Sammlung im IntranetBw.

Zitat... und man kann einen Antrag auf Versetzung stellen.

Sicher kann man das aber es dürfte schwierig sein, den mit dieser Begründung durchzubekommen, zumal die Freundun ja nun nicht erst ganz plötzlich in der ersten Woche nach Dienstantritt erkrankt ist. Außerdem schein er ja nicht mehr sooo prekär zu sein, wenn man das liest:

Zitat von: Stephan T am 09. Januar 2014, 16:47:25
Ich danke euch, meine Freundin ebenso.

Ich werde evtl. Berichten ob dies Funktioniert hat oder nicht.

Euch erstmal noch eine gute Zeit.

Grüße

Stephan T

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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