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Fragen zu Lohnsteuerjahresausgleich

Begonnen von Cally, 26. Februar 2014, 11:55:04

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BulleMölders

Mal als Grundsatz, wer nichts Beantragt bekommt nichts und Beantragen kann man so gut wie alles.
Ob der Sachbearbeiter das anerkennt, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Deshalb, alle Bewerbungen angeben, auch solche auf die man keine Antwort bekommen hat. Als Nachweis kann ja auch die Kopie der Bewerbung dienen, sofern der Sachbearbeiter einen Nachweis verlangt.

Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 12:39:45
Ich habe mir damals eine Excel-Tabelle gemacht und darin vermerkt wo ich mich überall beworben habe und wer noch nicht geantwortet hat. Insgesamt fehlen mir dadurch sogar noch gut 20 Firmen in meiner Auflistung, für die ich keine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung erhalten habe. Ich wird Morgen mal nachfragen, ob ich sie trotzdem aufführen sollte.
Das ist doch schon mal was. Das ist erheblich mehr als das was die meisten haben und mit dieser Auflistung bei der Steuererklärung hatten Sie bei mir schon mal ganz gute Karten was die Anerkennung der Kosten anbetrifft.

Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 12:39:45
Ebenfalls bin ich mir noch nicht ganz sicher was ich mit meiner zweimonatigen Beschäftigung als Leiharbeiter mache. Mein Arbeitsvertrag lief über eine Geschäftsstelle, die gut 100 Km von zu Hause weg war. Mein tatsächlicher Arbeitsweg waren aber nur 10 Km zum Kundenbetrieb. Auch da wird ich Morgen mal fragen.
Da währe ich vorsichtig. Solche Schummeleien kommen meistens durch dumme Zufälle an den Tag. Z. B. durch eine Außenprüfung bei der Leiharbeitsfirma aus der dann eine KM an Ihr Finanzamt resultiert in der dann unter anderem drin stehen könnte, wo Sie zu welchem Zeitpunkt gearbeitet habe.
Und schon kommt ein geänderter Einkommensteuerbescheid ins Haus, mit einer Nachzahlung und die Akte geht dann auch noch zur Begutachtung durch die Buß- und Strafsachenstelle.

Cally

Das hilft mir alles schon mal sehr weiter. Das mit den zwei Monaten überleg ich mir nochmal, ich sitz aktuell neben meinem Chef und wir haben so was wie ein Kumpel Verhältnis. Ich hau ihn mal drauf an, wozu er mir rät.

ZMZler

Die Bewerbungskosten und damit verbundende Fahrtkosten der Musterung und Einstellungstests sind doch dann im Jahr 2011 angefallen. Diese sind dann aber nicht in das nächste Jahr übertragbar...

Die zwei Heimfahrten in der Woche könnten problematisch werden. Das FA wird argumentieren, dass Du den Rest der Woche ja auch am Standort geblieben hast und es zum Privatvergnügen erklären. Zumal Du scheinbar keinen eigenen Hausstand am Heimatort hast.
Hic Rhodos - hic salta!

Cally

Nein, ich wurde im Februar 2012 gemustert und hatte im Juni/Juli (bin mir gerade unsicher) meinen Einstellungstest. Einberufung war dann 01/2013.

ZMZler

Okay, mein Fehler. Der Sachverhalt bleibt aber gleich. Aufwendungen aus dem Jahr ´12 können nur mit Einkommen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden.
Hic Rhodos - hic salta!

Cally

Ja, richtig. Da hab ich ja wie gesagt 1/2 Jahr in der Ausbildung und 1/2 Jahr aus ausgelernter gearbeitet :P

Cally

Hat jemand schon mal versucht die Kosten für den Bundeswehrverband abzusetzen?

wolverine

Kosten für Berufsverbände sind sehr eindeutig absetzfähig. Aber nehmen Sie doch einfach alle(!) Rechnungen und Belege mit und arbeiten das Morgen aus.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Zitat von: Cally am 26. Februar 2014, 13:38:27
Hat jemand schon mal versucht die Kosten für den Bundeswehrverband abzusetzen?
Nicht nur versucht, sonder auch seit gut 25 Jahren erfolgreich durchgeführt.

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