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frage zur hochzeit

Begonnen von hans werner, 25. Februar 2014, 15:00:00

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hans werner

Guten Tag wenn ich als soldat mit einer soldatin verheiratet bin, gibt es dann eine besondere regelung das beide nicht weiter als (zB. 100 Km) entfernt oder sogar in einem gemeinsamen stützpunkt untergebracht werden müssen und wenn ja wo steht so etwas?
MkG


hans werner

sprich ich kann in münchen und sie in kiel stationiert sein? weil alle verheirateten bw -Paare die ich kenne an einem Standort beschäftigt sind. Oder guckt der Einplaner danach oder wird Rücksicht drauf genommen beim Versetzungsantrag?

Andi

#3
Nein, sowas gibt es nicht.
Allerdings sollten beide Personalführer der Soldaten um die Umstände wissen und sich dann auch entsprechend kümmern. Angesichts der Tatsache, dass beide Soldaten den selben Dienstherrn haben lässt es sich nämlich kaum logisch begründen beide Soldaten nicht in räumlicher Nähe einzusetzen, wenn dies möglich ist und beide entsprechend flexibel sind (also z.B. auf Förderungen auch verzichten).

Gruß Andi
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F_K


Andi

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BSG1966

Zitat von: hans werner am 25. Februar 2014, 15:12:34
sprich ich kann in münchen und sie in kiel stationiert sein? weil alle verheirateten bw -Paare die ich kenne an einem Standort beschäftigt sind. Oder guckt der Einplaner danach oder wird Rücksicht drauf genommen beim Versetzungsantrag?

Kann man nicht pauschal beantworten. Wenn Sie Gebirgsjäger sind und Ihre Frau bei der Marine, wirds zum Beispiel schwierig. Wenn es die Möglichkeit gibt, wird aber häufig darauf Rücksicht genommen. Die Paare am selben Standort waren vielleicht auch häufig ERST am selben Standort und DANN erst zusammen? Ansonsten gelten bei Versetzungen halt die üblichen Spielregeln. Ich kann mich nicht einfach nach da und da versetzen lassen, wenn da gar keine Stelle frei ist. Wenn eine Versetzung jedoch möglich ist, muss sich der Dienstherr aber halt schon was einfallen lassen, mir das zu verwehren.

miguhamburg1

Und für solche Fälle müssen eben die Personalführer prüfen, ob es über die eigene TSK hinaus, zB in der SKB, Möglichkeiten für eine ortsnahe Verwendung beider Eheleute gibt.

BSG1966

Naja aber doch unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit! Ist die betreffende Position auf nem Dienstposten, der sie nunmal schwer abkömmlich macht (und das mein ich jetzt nicht im Sinne von, dem KpChef wär's lieber wenn die Person bliebe, sondern jetzt mal tatsächlich die Handlungsfähigkeit der Abteilung betreffend), wäre es eben nicht mal eben damit getan, die Person zu versetzen und gut is'.

Andi

Doch, im Zweifelsfall schon, denn das fällt unter die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (der eben Dienstherr beider Soldaten ist). Es lässt sich nunmal kaum ein Grund finden, der eine räumlich nahen Verwendung von zwei Eheleuten auf Dauer ausschließt, wenn beide entsprechend flexibel sind. Das moniert auch der Wehrbeauftragte immer wieder und die Verwaltungsgerichte sehen das genauso. Wo es meist hapert ist dann bei den Personalführern, die unflexibel oder auch durchaus mal überlastet oder einfach unaufmerksam sind. Oder - wenn ich den Bericht des Wehrbeauftragten richtig im Kopf habe - auch manchmal schlicht unwillig (da gab es wohl einen Fall in dem sich die beiden personalführer der Eheleute gewegert haben jeweils wenigstens eine Aktennotiz zu den Personalakten zu tun, die auf die Situation und den Personalführer des Ehepartners verweist).

Gruß Andi
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