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Auflösung Verpflichtungserklärung vor Dienstantritt

Begonnen von CForell, 11. März 2014, 14:46:42

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CForell

Hallo zusammen,

ich habe mich ab 01. April als SAZ 4 verpflichtet, bin jetzt aber am Überlegen ob ich nicht doch zivil ein Studium beginne.
War bis 2011 GWDL und habe deshalb keine widerrufliche Verpflichtungserklärung.
Wenn ich § 2 Soldatengesetz richtig verstehe beginnt meine Dienstzeit ja mit der Ernennung zum SAZ, kann ich das vor der Ernennung auch einfach auflösen/kündigen?
Bin mir darüber im Klaren ,dass das nicht die feine Art oder besonders konsequent ist, ich denke jedoch es wäre besser als sich anschliessend 4 Jahre darüber zu ärgern.

Mfg

F_K


CForell

Vielen Dank,
reicht dafür eine normale Kündigung oder ist etwas besonderes zu beachten?
Und diese dann an das KC in dem ich gemustert wurde?

Ralf

Anrufen und formloses Schreiben oder Email hinterher. Dann kann die Stelle neu vergeben werden.
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Cally

Heißt das, wenn ich schon einmal FA SaZ 12 TrpDst war und nochmal als FA SaZ 12 FD anfange, hab ich bis zur Ernennung zum SaZ nach 4 Monaten noch ein Widerrufsrecht?

Ralf

Du meinst Eignungsübung aufgrund eines nutzbaren Zivilberufs? Dann kannst du als EÜ innerhalb der ersten 4 Monate kündigen (das ist kein Widerrufsrecht, das ist was anderes).
Ehrlich gesagt kann ich aus deinem Satz nicht wirklich den Sinn rauslesen, weil da elementare Infos fehlen und ich aber auch nicht deine alten Beiträge durchlesen will und hier gehts darum, was vor dem Dienstantritt gemacht werden kann.
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