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Eignungsübung und der Monat in der Stammeinheit

Begonnen von Indianer, 19. Februar 2014, 09:23:02

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ulli76

Ich würde dabei entspannt bleiben. Die Eignungsübung dient nicht dem Aussortieren, bzw. ist kein verspäteter Teil des Bewerbungsgesprächs. Wenn man die Anforderungen erfüllt bleibt man üblicherweise. Es gibt zwar immer mal wieder EÜ, die den Anforderungen dann doch nicht entsprechen, aber es dürften weit mehr sein, die von sich aus kündigen, weil es ihnen bei der Bundeswehr nicht gefällt, als dass die Bundeswehr das Dienstverhältnis nach der EÜ beendet.
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Swobby

Ja, also ich habe meine Aufforderung zur Eignungsübung erhalten! Diese bekam ich direkt vom Einplaner in die Hand gedrückt mit Fahrkarte etc. Somit gehe ich davon aus das dies als Einberufung soweit Gültigkeit hat. Lasse mich da aber auch gerne belehren.

Indianer

@ KlausP
ich war in meinem früheren Soldatenleben GWDL. Ist auch schon eine Weile her. Deshalb auch die teilweise oder auch ganze Wiederholung.
Ich finde diese Regelung gut da sich ja doch einiges geändert hat.

An die GA von damals kann ich mich noch gut errinnern und kenne heute noch fast jedem Baum im Harz. War in Osterode bei den Panzergrenadieren stationiert und ja überwiegend tiefsts Gangart durch den Harz oder rauf und runter joggen.

zur eigentlichen Frage zurück scheint hier keioner eine Antwort zu haben. Von daher überraschen lassen. Und die ersten Wochen im Dienst zu höhren. Da bekommt man ja genug Einweisungen und Informationen. Das wird sich ja seit damals nicht geändert haben oder?

Swobby

So ich hab mich da jetzt nochmal etwas informiert.

Die Aktuelle Lage, laut den Infos die in den KC herrscht.

Eignungsübung beginnt mit der GA (8Wochen) danach Eignungsübung im Stammtruppenteil (4Wochen) direkt im Anschluss geht es auf den Uffz Lehrgang 1 (12Wochen), dort schließen sich dann für die FA die weiteren Lehrgänge an. Fw Lehrgang, Fachdienst, Methodik, Einzelkämpfer, Englisch - die gesamte Prozedur dauert 3 Jahre. Danach ist man Feldwebel und bezieht seinen Verwendungsposten.

Das zumindest ist die aktuelle Aussage aus einem KC.


Ralf

Und das ist abhängig von dem milOrgBereich, in die man eintritt.
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Swobby

Sorry, stimmt natürlich Ralf, das wäre bezogen auf das HEER ;)

Ralf

Na das wundert mich nun. Ich dachte, die Lw macht nur den 8wöchigen UGL am Anfang und das Heer ist noch bei 3 Monaten.
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schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 21. Februar 2014, 10:13:29
Ich dachte, die Lw macht nur den 8wöchigen UGL am Anfang

Irgendwas stand in der ESuT, dass die Offz- & Uffz-Ausbildung der Lw ohnehin wieder grundlegend umgekrempelt wird, müsste ich jetzt aber erst nachschauen...
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Ralf

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Swobby

Die Info wie ich sie gepostet habe, bekam ich aus dem KC, allerdings wurde mir auch gesagt, das diese nur sehr sehr magere Infos zu den Abläufen bekommen. Aber so ist der derzeitige Wissensstand zum Thema HEER

Rabbit

Also da habe ich von meinem kc andere Infos :) zB die 8 Wochen ga fallen bei einigen wiedereinsteller weg. Aber ne genaue Auskunft konnte der mir auch nicht geben.

Er sagte, ich müsse die ga theoretisch nicht mehr machen und gehe direkt in die stammeinheit und danach in ein fa Bataillon..

Aber danke für die Infos. Werde mich jetzt einfach überraschen lassen was da auf mich zu kommt. Mir ist alles recht :)

Swobby

Rabbit dazu kommt das abgewogen wird wie lange man aus dem dienst draussen ist. Bei mir sind es 9 Jahre! Da macht die wiederholung sinn allein wegen der neuen schiessausbildung. Ich bin nicht böse drum

Rabbit

Das ist wohl so. Bei mir sind es 5 Jahre. Wäre auch nicht böse wenn ich es nochmal machen müsste. Hat an sich ja Spaß gemacht :)

DavidZinssler

Hallo swobby wo hattest du deine Musterung? Und wann?
Werde auch ab dem 1.10 meine aga in Sondershausen als persfw beginnen.

PS ich weis das gehört hier nicht hin