Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Dienstzeitverkürzung wegen zusage Ausbildung in ein Beamtenverhältnis

Begonnen von frankthetank, 09. April 2014, 20:00:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

frankthetank

Guten Abend, ich bin SaZ 8, PersUffz, habe keine ZAW gemacht. Ich bin mit meiner zivilen Ausbildung zum Bund. Ich kann ab November 2015 in den Vollzeit BFD gehen und geplant habe ich, dass ich mit der Ermessensfreistellung im Juli 2015 meine Ausbildung (leider im Angestelltenverhältnis) anstrebe, in der ich am Ende dann Beamter im einfachen Dienst werden sollte. Deswegen bin ich grade dabei, mein Praktikum in der Richtung zu machen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe jetzt schon so oft gehört, dass sie welche suchen die jetzt die Ausbildung anfangen und nicht wissen ob sie nächstes Jahr dann noch bedarf haben. Deswegen wollte ich mal fragen, wie sehr die Chance bestehen würde vielleicht die Bundeswehr zu verkürzen. Gibt es da Gesetze wegen der Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis zu kommen die Dienstzeit zu verkürzen? Ich selbst mache mir da keine Großen Hoffnungen. Ich denke, dass es heißen wird, aus Dienstlichen Gründen Antrag abgelehnt.
Kann mir jemand was dazu sagen?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Lidius

Wo gibts denn heute noch einfachen Dienst? Ich dachte die Laufbahn wäre quasi ausgestorben.

frankthetank

Das ist leider nicht so einfach. Sie wollen jetzt erst mal nur wissen ab wann ich frühstens Dienstzeitende habe. Einen Antrag zu stellen ohne die Gewissheit zu haben wie es ausgeht ist nicht so toll. Erstens dauert es sehr lange bis ich denen eine Antwort geben kann (nämlich dann wenn irgendwann mal der Antrag beantwortet ist), zweitens, wenn es dann nicht klappt, was mache ich dann mit der beantragten Dienstzeitverkürzung?

Andi

Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Sie wollen jetzt erst mal nur wissen ab wann ich frühstens Dienstzeitende habe.

Aber das weißt du doch.

Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Einen Antrag zu stellen ohne die Gewissheit zu haben wie es ausgeht ist nicht so toll.

Und was willst du jetzt von uns?

Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Erstens dauert es sehr lange bis ich denen eine Antwort geben kann (nämlich dann wenn irgendwann mal der Antrag beantwortet ist), zweitens, wenn es dann nicht klappt, was mache ich dann mit der beantragten Dienstzeitverkürzung?

Dein Problem. Rechne erstmal mit deinem ganz normalen DZE.
Dein Risiko ist halt, dass du bereits bei einem einzigen Tag Dienstzeitverkürzung die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 verlierst.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

mailman

ZitatWo gibts denn heute noch einfachen Dienst? Ich dachte die Laufbahn wäre quasi ausgestorb

Gibts schon noch bei Gerichten, Zoll, und einigen Landes und Bundesbehörden.

Aber nicht mehr in der Masse wie früher, wenn man bedenkt das es nicht mal mehr den mD in einigen Behörden gibt.

Marc

Zitat von: Andi am 09. April 2014, 21:32:53
Dein Risiko ist halt, dass du bereits bei einem einzigen Tag Dienstzeitverkürzung die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 verlierst.
Ich dachte, das hätte sich durch die Reform geändert - oder gilt das (BFD Anspruch bleibt bestehen wie bei voll abgeleisteter Dienstzeit) nicht für alle Verkürzungen?

Ralf

Die bereits nach § 40 Abs. 7 des SG bestehende Möglichkeit, bei dienstlichem Interesse die Dienstzeit eines SaZ auf Antrag zu verkürzen, wird nach § 10 SKPersStruktAnpG um die zusätzliche Regelung ergänzt, dass sich die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung weiterhin nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung angegebenen Verpflichtungszeit richten.
Andere Dienstzeitverkürzungen erfahren weiterhin eine Mindung des Anspruches.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau