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Führungszeugnis

Begonnen von jrisquelle, 18. April 2014, 23:33:58

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jrisquelle

Hallo
Habe mal ne frage ...
ich bin wiedereinsteller und habe am 12,13.5 ein termin beim KC
die frage ist die wollen ein Führungszeugnis haben und ich habe ein eintrag das ich mpu machen muss, was aber schon 8jahre her ist ..
Wird es dadrin stehn oder is das schon gelöscht ? Kennt sich jemand damit aus ?
Da ich ja schon bund war und die es nicht sehen wollten (gwd) ..und jetzt doch ..

KlausP

Zitat... ich habe ein eintrag das ich mpu machen muss ...

Wer hat Sie dazu verdonnert und warum?

ZitatDa ich ja schon bund war und die es nicht sehen wollten (gwd)

Bei GWDL war das auch nicht zwingend gefordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jrisquelle

Mich hat keiner dazu verdonnert ..ich war da 15jahre alt und wo ich 18 jahre alt war und den Führerschein machen wollte kammen die an mit mpu ..

jrisquelle


KlausP

Wer kam damit an und warum? Muss ja einen Grund gehabt haben. Wenn ein Gericht Sie dazu neben einer Strafe verurteilt hätte, könnte diese relevant sein. Im Führungszeugnis werden Verurteiluingen von Gerichten eingetragen, eine durch eine Verwaltungsbehörde angeordnete MPU dagegen nicht.

Zitat von: jrisquelle am 18. April 2014, 23:46:58
Also ich war 15 jahre alt wo das passiert ist

Was ist da passiert?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jrisquelle

Also das Gericht hat mich nur zur solzialstunden verdonnert und mehr haben die mocht gesagt ...
Grund bier trinken neben roller ..
und meine frage is ja nur ob es noch drine steht oder nicht , soweit ich weiss das die Jugend akte mit 20-22 gelöscht wird fals das korrekt ist

KlausP

Wenn es in das Erziehungsregister einegtragen wurde. wird es wie folgt gelöscht:

Zitat§ 63 Entfernung von Eintragungen
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat.
...

Quelle: Bundeszentralregistergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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