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Beschwerde gerechtfertig? und wenn ja wie schriebe ich diese?

Begonnen von M.G, 08. Oktober 2012, 18:19:37

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ulli76

Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flugzeugbastler

Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 13:50:18
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)

Nachdem er wusste das er Versetzt wird hat er all das gemacht.
Zu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht mit dem GL (der ihn ja weghaben wollte) usw und sofort.

Der GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."

F_K

Ach Flugzeugbastler:

Versetzungen "im Streit" sind sicherlich sehr komplexe Vorgänge - Du wird da keinen kompletten Einblick haben.

Jedenfalls "versetzt" nicht der GL.

Wenn er sich allerdings tatsächlich beschwert hat, und der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht" (und die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).

justice005

ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich

Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.

ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."

Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.

ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht

Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.

Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.




justice005

Zitatund der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht"

Wie gesagt, man kann die Sache ja notfalls auch gerichtlich prüfen lassen.

Zitatund die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).

Den Verdacht habe ich auch.


Flugzeugbastler


Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 14:10:03
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich

Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.

ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."

Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.

ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht

Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.

Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.








Verzeiht mir die falsche Abkürzung:

GL = Gruppenleiter

Ich hätte es gleich deutlicher Formulieren sollen:
Es kann nicht sein das eine Eingabe beim Wehrbeauftragten aus fadenscheinigen Gründen eine Versetzung des Soldaten zur Folge hat der diese Schrieb.

Dann kann man ja das Amt des Wehrbeauftragten abschaffen wenn eine Eingabe solche folgen hat.



ulli76

Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:

Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.

Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.

Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flugzeugbastler

Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 14:35:13
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:

Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.

Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.

Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.


Nein den habe ich nicht verstanden. Und danke nochmals für die ausführliche erklärung.(sarkasmus sollte man bei so einem thema nur unter "seinesgleichen" machen dann wird er auch verstanden^^)

Wie ich schon geschrieben habe, ist das Resultat der Eingabe beim General aufgeschlagen, dann beim Abteilungsleiter und Chef des Stabes, und die haben sich dann mit dem Gruppenleiter unterhalten was da Sache ist.
Und dort hat der Gruppenleiter dann gesagt dieser Soldat ist für ihn nicht mehr tragbar in seiner Gruppe da das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich erschüttert ist.
Es ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich.

Im letzten september kam die Verfügung. Seit Anfang diesen Jahres ist er Versetzt.




wolverine

Dann hätte er bis Oktober Zeit gehabt eine Beschwerde zu schreiben. Wenn er das nicht macht, war er vielleicht sogar einverstanden oder er wüsste, dass doch irgendetwas ganz anders war als hier vorgestellt.
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