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Gleittag und Krankheit

Begonnen von Sungam, 04. März 2020, 13:29:29

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Sungam

Hallo,
wie wird es denn bei euch gehandhabt? Bei uns bekomme ich meine Stunden nicht wieder wenn ich
einen Gleittag genommen habe und dann krank werde...auch bei Krankmeldend mit ärztlicher Bescheinigung.
Da es wohl unterschiedlich gehandhabt wird, würde mich mal interessieren wie es woanders damit aussieht.

Danke im voraus

Sungam 

2Cent

Das darf nicht unterschiedlich gehandhabt werden
Dazu gibt's Urteile.

Bei Gleittagen sind die Tage bei Krankheit weg.


Ralf

Ich finde die Frage missverständlich. Gleittag ist doch nicht per se frei, sondern muss bspw. mit Überstunden abgegolten werden. Diese Überstunden verfallen doch dann nicht, wenn man krank war. Oder stehe ich grad aufm Schlauch?
Mal aus einer Bereichsvorschrift (C1-1420/34-1370) zitiert:
ZitatBei Erkrankung während der Dienstbefreiung, Freistellung vom Dienst oder eines Gleittages
verfällt der Anspruch auf Dienstbefreiung nicht und wandelt sich auch nicht von sich aus um in einen
Anspruch auf finanzielle Vergütung. Soweit die aufgrund der Krankheit noch nicht abgegoltenen
Ansprüche aus dienstlichen Gründen nicht im unmittelbaren Anschluss an die Wiederherstellung der
Dienstfähigkeit abgegolten werden können, entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte
von Amts wegen erneut über Art, Umfang und Zeitpunkt der verbliebenen Dienstbefreiung.
Wenn du in der Dienststelle 12 Gleittage durch Überstunden nehmen kannst, du am Ende des Jahres aufgrund Krankheit aber nur 10 genommen hast, kannst du im nächsten Jahr nicht 14 nehmen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

2Cent

Doch ergibt sich aus nem erlass des BMI.
Der VPA Lw hatte das gerade als Topic Anfang des Jahres.

Sungam

Es steht aber im Widerspruch zu Bereichsvorschrift C1-1420/34-1370 (Anwendung der Verordnung für die Arbeitszeit der Soldaten...)welche grade aktualisiert wurde....
Des weiteren gibt es Dienstzeitvereinbarungen die dem auch entgegen stehen....
Und die Soldatenarbeitszeitverordnung sagt auch das die zeit wieder gutgeschrieben wird....

2Cent

Nun fragen sie sich Mal wer hier wenn sticht?
Steht wer höher als Erlass BMI

LwPersFw

Zitat von: 2Cent am 04. März 2020, 14:37:34
Nun fragen sie sich Mal wer hier wenn sticht?
Steht wer höher als Erlass BMI

Für die Gruppe der Soldaten/Soldatinnen gilt:

Zuerst gilt die SAZV des BMVg, denn diese setzt das Soldatengesetz um.
Damit hat der BMI nichts zu tun und auch keine Befugnisse.

Sollte das BMVg der Meinung sein, dass die Rechtsauffassung des BMI zu diesem Sachverhalt
auf die Gruppe der Soldaten/Soldatinnen übertragen werden muss, bedarf es der Änderung
der SAZV und Folgevorschriften durch das BMVg.

Spezialfall:

Die Dienststellen mit Dienstzeitvereinbarungen.
Da diese i.d.R. für Beamte/Arbeitnehmer/Soldaten gleichermaßen gelten ... können auch abweichende Regelungen gelten.

Trotzdem wird hier aber nichts geändert, nur weil der BMI einen Erlass rausgibt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sungam

Einen Erlass kenne ich nicht....ich kenne ein Schreiben vom 23.06.2018
Aktenzeichen: D2-30105/9#2 , D5-310001/1#7
Und dort ist auch "nur" die Rede von Beamten und Tarifbeschäftigten....und auch da widerspricht es dem TVÖD...
wo liegt mein Denkfehler...?

2Cent

Ja es ist ein Schreiben, mein Fehler.
Das Schreiben des BMI ist an die obersten Bundesbehörden gerichtet.

Wenn sie den Inhalt lesen werden sie verstehen warum es auch 1:1  auch für Soldaten gilt und das BMVg da auch keine andere Handhabe hat.

Sie können sich sicherlich an den DBWV oder VPA LW wenden wegen details.
Die Publizieren sowas ja nicht ohne Grund.

Alternativ klagen/beschwere  und sehn was bei rumkommt.

Ralf

Der TE wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er das Schreiben verwerten würde, denn damit erreicht er ja nicht das Gewünschte.
An seiner Stelle würde ich mich auf die Vorschrift und auf die Dienstzeitvereinbarung berufen, mit dem Chef reden, ihm diese zeigen und wenn es bei seinem Urteil bleibt, eine Beschwerde schreiben. Die Vorschrift ist da ja eindeutig und darauf würde ich mich berufen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

#10
Zitat von: 2Cent am 04. März 2020, 15:21:52
Ja es ist ein Schreiben, mein Fehler.
Das Schreiben des BMI ist an die obersten Bundesbehörden gerichtet.

Wenn sie den Inhalt lesen werden sie verstehen warum es auch 1:1  auch für Soldaten gilt und das BMVg da auch keine andere Handhabe hat.

Sie können sich sicherlich an den DBWV oder VPA LW wenden wegen details.
Die Publizieren sowas ja nicht ohne Grund.

Alternativ klagen/beschwere  und sehn was bei rumkommt.

1.
Interessenvertretungen können zwar ihre Meinung sagen...
... maßgeblich für die Änderung z B. der SAZV sind sie nicht.

2.
Im Schreiben steht :

"Dazu stelle ich für den Bereich der Beamtinnen und Beamten fest, dass bereits höchstrichterlich entschieden worden ist,
dass eine Verpflichtung des Dienstherrn, bei Erkrankung während der Dienstbefreiung Stunden wieder gutzuschreiben, nicht besteht"

Im weiteren werden nur die Tarifbeschäftigten genannt.

3.
Solange also das BMVg nicht die Notwendigkeit sieht, diese
Sachverhalte auf die Gruppe der Soldaten zu übertragen...
Hat auch niemand in der Bw das Recht, diese Ausführungen
auf Soldaten anzuwenden.

4.
Einzige Ausnahme ist, wenn es eine Dienststelle in der Bw
geben mag, in der die Dienstzeitvereinbarung diese Regelung
enthält und auch die Anwendung für die Gruppe der Soldaten festlegt.





Zitat aus einer aktuellen Dienstzeitvereinbarung einer großen Dienststelle der Bw:

"...Bereits genehmigte Gleittage werden im Krankheitsfall nur dann wieder gutgeschrieben,
wenn die unverzügliche Meldung der Krankheit an die Vorgesetzen erfolgt ist und ein ärztliches
Attest über die Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Meldung einer Krankschreibung
durch einen Truppenarzt bei Soldatinnen und Soldaten) bei ...................... vorgelegt wird."


Und dies gilt für alle Gruppen dieser Dienststelle ... also Beamte/Tarifbeschäftigte/Soldaten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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