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Begonnen von stivi, 03. Juni 2014, 12:49:47

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stivi

Guten tag kameraden,
ich habe folgendes problem:
Ich bin zum 01.04.2009 erstmals zur bw gekommen als gwdl9 habe dann zusätzlich um 6 monate verlängert, habe dann mein dze am 30.06.2010 gehabt. Habe mich dann nach 1 jahr schule und knapp einen jahr arbeit im zivielem nochmals für die Bundeswehr entschieden. Bei der einplanung in Düsseldorf sagte man mir ich könne nur 4 jahre zusätzlich dienst leisten. Diesen trat ich dann am 01.04.2012 an mit dze am 31.03.2016. Nach meiner rechnung wären das am ende 5 jahre + 3 monate geleisteter Dienst. Bis hierhin alles schön und gut. Jetzt wollte ich aber auf saz 8 verlängern. In meiner einheit sagt man mir jetzt die 15 monate könne man nicht mit einbeziehen und ich hätte bei saz 8 dze erst 2020 und aufgrund der neuen peraonalplanung erst nach dem geleiateten dienst ein anrecht auf bfd.
Bitte euch nun um ein paar Ratschläge oder moglichkeiten die man sonst in betracht ziehen könnte.
Bedanke mich schon mal vielmals
mit kameradschaftlichen Grüßen

KlausP

Zitatitte euch nun um ein paar Ratschläge oder moglichkeiten die man sonst in betracht ziehen könnte.

Nach der  jetzigen Dienstzeit wieder Zivilist werden? Keine Ahnung was die Frage nun wirklich bedeuten soll.

Und in der Zwischenzeit könnte man einen kleinen Deutsch-Kurs ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die 15 Monate waren doch vorher schon nicht eingerechnet, du hattest doch 4 volle Jahre. Nunmehr willst du auf 8 Jahre verlängern. Damit wäre dein DZE ja richtigerweise 2020 (2012 +8J). Wo ist denn da nun dein Problem?

Die Aussage deiner Einheit hinsichtlich des BFD ist falsch. Anwendung der neuen Rechtsregelung nur für Soldaten, die NACH dem 26. Juli 2012 zum Soldaten auf Zeit (SaZ) ernannt wurden. Du bist ja im April 2012 ernannt worden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

stivi

Wollte wissen ob es grundsätzlich möglich ist einen status saz 8 zu bekommen wo in diesem fall mein dze dann am 31.12.2018 wäre und der bfd noch innerhalb der dienstzeit in Anspruch genommen werden kann. Sprich die 15 monate vorher geleisteten dienst mit einzubeziehen und bloß 2 jahre und 9 monate länger zu dienen aber den bfd vom saz 8 mitzunehmen

swobby

Nein.

Sie würden um weitere 4 Jahre verlängern und somit 2020 austreten.

stivi