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Ablehnung der Bewerbung/Einspruch möglich?

Begonnen von pitb., 04. Juni 2014, 20:24:37

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KlausP

Für mich liest sich das eher nach Midlife Crisis.

Was würden Sie eigentlich unternehmen, wenn ein beliebiger deutscher Automobilkonzern Ihre Bewerbung abgelehnt hätte, ohne Sie zu einem Bewerbungsgespräch oder einem Einstellungtest einzuladen? Den ADAC einschalten? Und Ihre Begründung, die Sie hier geliefert haben ... na ja ... lieber kein Kommentar von mir dazu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rukar

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Iceman81

Der TE sollte sich mal selber die Frage stellenw arum die die BW einen 41 jährigen KFZ MEister einstellen sollte, wenn es genügend Bewerber gibt die die gleichen Grundvorsetzungen haben, aber dafür 10 bis 15 Jahre jünger sind, Berufserfahrung ist nun weißgott auch nicht alles, zumal ein 25 jähriger oder sogar ein 30 jähriger noch formbarer ist als jemand der Ü40 ist.


Flexscan

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KlausP

Zitat von: Flexscan am 06. Juni 2014, 09:12:47
ausserdem besteht kein Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung.

Man kann noch mehr Sachen aufzählen, auf die man im Bewerbungsprozeß keinen Rechtsanspruch hat. Das fängt mit der Einladung zum Eignungstest an und hört mit der Einstellung trotz nachgewiesener Tauglichkeit und Eignung auf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Abt.Fw

Als halbwegs Betroffener muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben!

Also einige Fakten sind nun mal unumstößlich:
1. Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung!
2. Welche Gründe zur Ablehnung führen sind sekundär und ich denke es gibt auch keinen Anspruch auf (die wahre) Begründung.
3. Der Ablauf zwischen Abgabe und Einstellung ist ja mehrfach dargestellt worden und ist auch zweifelsfrei!

aber...

Wenn jetzt hier der Eindruck erweckt wird, dass nur IT-Fachleute oder Geologen gesucht werden, die auch gerne mal im biblischen Alter sein dürfen, ist das unzutreffend.

Auch kann ich bestätigen dass das eine oder andere KC rigoroser handelt als ein Anderes!
Die gleiche Bewerbung wurde in dem Einen innerhalb von zwei Wochen endgültig abgelehnt und bei einem anderen zwei Monate später wohlwollender behandelt.
Jetzt kann man sagen; ,,Ja, da sind dann neue Stellen frei geworden." Ob das realistisch ist, kann sich jeder selber ausmalen!

Mittlerweile, mit Stellenzusage (war vorher nicht möglich  :o), und einem festen Termin zur Einstellung, gibt es eine Einladung zur Eignungsfestellung.
Jaaa, mir ist klar, dass das noch keine Einstellung bedeutet, aber Alles ist möglich!

Auch ist ein bereits vorhandener Dienstgrad kein Damoklesschwert bzw. es ist sogar davon auszugehen, dass es von A8 auf A9 geht.

Als Fazit kann man glaube ich festhalten, dass jede Bewerbung (einschl. Ü 40) eine Einzelfallentscheidung ist, der zuständige KB ein wichtiger Faktor ist (es gibt die Guten und die Schlechten, wie es gute und schlechte Ärzte, Kfz-Mechaniker und Müllmänner gibt), und wie im ganzen Leben auch das Glück eine nicht zu verachtende Rolle spielt.

Scheuklappendenken ist vielleicht ein weit verbreitetes Gut (gerade bei der Bw). Sicher ist das auch der Normalfall, dass streng nach Vorschriften und Erlassen gearbeitet und gehandelt wird, aber es gibt auch immer wieder einen seltenen Schwalbenschwanz!

@Ralf
Eine Frage hätte ich allerdings noch, was ,,Es wird keine Prüfung gemacht, wenn es keine Stellen- bzw. Planstellenzusage (BHO § 48) gibt." bedeutet?
Ist es nicht so, dass die Prüfung des BMF erst nach einem positiven Einstellungstest (mit freier Planstelle) und einem Begründungsschreiben des KB stattfindet?

miguhamburg1

@AbtFw:

1)  Der Karriereberater ist aus der Nummer vollkommen raus, denn der ist im Rahmen des Einstellungsverfahrens nur insoweit beteiligt, als dass er die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sicherzustellen hat. Oder meinen Sie mit "KB" eine andere Person?

2)  Prüfungen von Ü-40 Bewerbern werden überhaupt erst vorgenommen, wenn es derartig ausgeschriebene und - vom BMF dafür grundsätzlich freigegebene - Planstellen/Dienstposten gibt. Davon unabhängig muss das BMF, wenn denn ein Bewerber Ü40 als für geeignet befunden wird, vom BMF genehmigt/freigegeben werden, bevor eine Einstellungszusage erfolgen kann. Und bei dieser Genehmigung muss BAPersBw auch darlegen, warum kein U-40 Bewerber diesen Dienstposten übernehmen/bekommen kann.


pitb.

@miguhamburg1

Hätte mann das nicht bei Abgabe der Unterlagen Prüfen müssen ob Stellen da sind oder wären?
Der Stand bei mir war ja gar kein Problem werde sicher zum Test eingeladen machen wir alles fertig.

miguhamburg1

Das schrieben Ihnen doch bereits einige Nutzer hier.

Die Karriereberater haben keine dezidierte Übersicht darüber, welche Dienstposten mit welcher Schlüsselung zu besetzen sind. Ihre Aufgabe ist ja auch primär die der Beratung, was überhaupt "geht", was in Betracht des Bewerbers überhaupt Sinn macht, und welche Alternativen es gibt oder geben könnte. Und auch bei den Karriereberatern mag es etwas forsche oder über-engagierte geben, die dann meinen, die Aufgaben des Einplaners in den Karrierecentern mit zu erledigen, um es etwas spitz auszudrücken.


Abt.Fw

@miguhamburg1

Danke für die Beantwortung unter 2.

zu 1. meine ich nicht den KB, der für den Erstkontakt und zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen zuständig ist, sondern den "KB" im zuständigen KC (z.B. Stuttgart/Düsseldorf usw.), der für die Weiterbearbeitung und evtl. Einbestellung verantwortlich ist. Dabei kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es diejenigen gibt, die eine Bewerbung schnell abarbeiten (auch absolut korrekt!) und dann diejenigen die sich halt mehr "Mühe" geben.
Dies kann man nicht beweiskräftig belegen, ist aber nachvollziehbar und wird (wie in meinem Fall) auch durch Bw-Angehörige die mit der Einstellung vertraut und involviert sind hinter vorgehaltener Hand bestätigt!

elec

Zum Thema "Bedarf": http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/die-rennen-uns-hier-die-bude-ein-id6739186.html

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