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Verpflichtungserklärung = Ausbildungsvertrag?

Begonnen von JonK, 23. Juni 2014, 12:20:07

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Ralf

Du bekommst mit Ernennung zum SaZ eine Dienstzeitfestsetzung. Oftmals reicht das auch schon einigen Stellen als Nachweis aus. Da das aber erst nach Dienstantritt ist, würde ich nun den Einplanungsvermerk des BAPersBw mitnehmen (da steht ja Dienstantritt etc drauf) und denen das erklären.
Falls du als Minderjähriger ein Kto alleine eröffnen darfst, sollte das erst einmal ausreichen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

JonK


chefzwerg

Aus den Erfahrungen heraus, die wir mit unseren Söhnen gemacht haben, kann ich dir sagen, dass
dein Einstellungsbescheid bzw. deine Dienstantrittsaufforderung der Bank reichen wird, da du auch später,
außer deine SAZ-Urkunde nichts weiter von der BW erhälst.
Das alles ist bspw. auch völlig ausreichend für die Bewilligung des Antrages auf Kindergeld, was
jedoch deine Eltern beantragen müssen und es auch tun sollten, da OAs diesbezüglich gleichgestellt
sind, mit Auszubildenden usw., vorausgesetzt, es handelt sich um eine ERSTausbildung.

LG Chefzwerg

Kommandant der Käsespatzn

Hallo!

Der zweite Erziehungsberechtigte kann doch bestimmt auch seine Unterschrift über Fax oder Brief dem Dokument hinzufügen.
Die Leute bei der Bank stellen sich ja gerne immer etwas an, aber da muss man sich meiner Meinung gar nicht viel bei denken.

Viele Grüße

FmUffz

Die Frage ist ob die Bank überhaupt ein Nachweis haben will ob der Vater das Sorgerecht hat.
Evtl. nur Ausweis und das war es.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

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