Neuigkeiten:

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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

umzug/kind/familienzuschlag

Begonnen von jupp87, 01. August 2014, 14:20:37

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jupp87

Guten tag zusammen. Meine Freundin und ich haben in Zukunft vor, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie bringt dazu ihren 1 jährigen Sohn mit.
Meine Frage ist nun, kann ich familienzuschlag beantragen für ihren Sohn weil es eine ehe ähnliche Gemeinschaft ist sozusagen?
Und zur Zeit wohne ich noch alleine und beziehe auch Trennungsgeld.
Wenn ich mit ihr zusammen ziehe geb ich nur meine neue Adresse an und am trennungsgeld ändert sich ja dann nichts oder?

Liebe grüße

F_K

Nein.

Die Wohnung ware NEU anzuerkennen, dass kann, je nach Konstellation, auch zukünftig dann zu Änderungen führen (bei zwei Mietern dann nur noch anteilige Umzugskosten, z. B.).

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