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Abfindung nach Dienstzeitverkürzung (SKPersStruktAnpG)

Begonnen von borrow, 31. Juli 2014, 17:46:32

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borrow

Guten Tag,

Ich habe nach dem SKPersStruktAnpG meine Dienstzeit von SaZ12 auf SaZ5 verkürzt. BfD-Ansprüche bleiben ja gleich wie beim SaZ12, wie sieht es allerdings mit der Abfindung aus? Wird die nach den geleisteten Jahren ausgezahlt oder ebenfalls wie bei einem SaZ12?

Beste Grüße und vielen Dank

Flexscan

Was glaubst Du denn??
Richtig.
Der Staat wird sicher nicht umsonst Kohle rauswerfen für eine Dienstzeit, die man nicht erfüllt hat.
Schon schlimm genug das die vollen BFD Ansprüche gelten. Wobei ich mir da auch nicht so sicher bin/wäre.
MkG Flex
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Ralf

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Flexscan

jep grad gelesen

Für Zeitsoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012 begonnen hat und deren Verkürzungsantrag nach dem 26.07.2012 stattgegeben wurde, gilt, dass sich die Berufsförderungs- und Dienstzeitversorgungsansprüche als Soldat auf Zeit (SaZ) nach der ursprünglich festgelegten Dienstzeit als SaZ richten (§ 10 SKPersStruktAnpG).
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Cally


F_K

Liebe Cally,

es geht hier wohl um einen Truppendiener - der Personalabbau ist politisch gewollt.

Insoweit ist mir Deine Frage unklar.

Flexscan

Ah ok dann ändert das einiges an der Sachlage.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, das es sich hierbei um Truppendiener handelt der zB studiert hat oder ne ZAW bekam.
Dann verkürzte und noch die vollen Ansprüche haben will.
Das würd dem ganzen dann noch die Krone aufsetzen.
MkG Flex
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Cally

Der Sinn liegt darin, wie ich die Frage schon gestellt habe. Der gewollte Personalabbau ist eine Sache, nur wird dabei nicht berücksichtigt, dass z. B. ein SaZ 4 nur ein Jahr weniger dient, bis zum Ende seiner Dienstzeit durchhält und trotzdem einen erheblich geringeren Anspruch hat. Es wird bei der Verteilung der BfD Ansprüche also danach entschieden, wer damals in eine höherwertige Laufbahn gerutscht ist oder einen länger ausgelegten DP ergattert hat. Andersrum gilt dieses Prinzip ja auch nicht im Vergleich vom Fw zum Offz.

Ich kann den Grundgedanken schon verstehen, aber die Frage die durch meinen Kopf schwirrt bleibt: Wo steckt der Sinn dahinter? Bzw. wo steckt der Sinn in der Umsetzung?

F_K

Liebe Cally,

ich kann auch jetzt Deinen Gedankengang nicht nachvollziehen.

Der Dienstherr möchte gewisse LÄNGERDIENENDE Soldaten "loswerden" (Mannschafter gehören da nicht dazu - insoweit ist ein Vergleich mit SaZ 4 nicht sinnvoll).

Diese Soldaten haben einen RECHTSanspruch auf BfD - genauso wie auf Abfindungen (hier allerdings nach gedienten Jahren).

Wenn man solche Soldaten "loswerden" will - muss man ein Angebot machen - dieses lautet: "Du gehst jetzt SOFORT (ich erspare mir als Arbeitsgeber also 7 Jahre Bezüge), dafür bleibt aber Dein Übergang ins zivile leben (BFD anspruch) wie geplant erhalten.

Gilt nur für nicht mehr benötigte Verwendungsreihen und Dienstposten.

turbotyp

In meinem Bereich betraf das viele "alte" Fernmeldeuffze (Feldkabel, VHF, HF etc.). Da scheint es sich wohl nicht mehr zu lohnen diese auf neuere Systeme umzuschulen.

KlausP

Zitat von: turbotyp am 01. August 2014, 12:20:26
In meinem Bereich betraf das viele "alte" Fernmeldeuffze (Feldkabel, VHF, HF etc.). Da scheint es sich wohl nicht mehr zu lohnen diese auf neuere Systeme umzuschulen.

So ist das. Und die Zustimmung zu dem Antrag auf Dienstzeitverkürzung gibt es nur dann, wenn sie im dienstlichen Interesse ist. Es sind mit Sicherheit nicht wenige Anträge abfelehnt worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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