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Trennungsgeld nach Einstellung

Begonnen von bsanw, 16. August 2014, 10:04:43

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bsanw

Guten Tag,
ich werde wohl nach derzeitigem Planungsstand im November als Quereinsteiger eingestellt.
Beim Bewerbungsgespräch kam das Thema Trennungsgeld/UKV auf. Der Personaler hat mir empfohlen für die Zeit der Eignungsübung Trennungsgeld zu beziehen und meine Heimatwohnung beizubehalten.
Was muss konkret vorgewiesen werden, um Trennungsgeld im Sinne eines Wohnungszuschusses zu beziehen? Darf ich jetzt mich schon um eine Wohnung am neuen Standort kümmern, bzw. sie schon anbieten oder muss der vorzulegende Mietvertrag ab November sein? Mit was für einem Betrag an Unterstützung habe ich in Berlin zu rechnen? Sehe ich es richtig, dass 1x im Monat mir eine Heimfahrt zu meiner Hauptwohnung bezahlt würde?
Vielen Dank für die Hilfe!

Ralf

Zuerst einmal muss deine derzeitige Wohnung anerkannt werden. Dazu musst du den Mietvertrag einreichen und dir die Wohnung anerkennen lassen.
TG im Sinne eines Wohnungszuschusses? TG ist eine Aufwandsentschädigung, wenn du nicht an den Standort umziehst (umziehen kannst) und deine alte anerkannte Wohnung beibehältst.
Als Unverheirateter steht dir eine Familienheimfahrt im Monat zu.
Wenn du an den StO umziehst, bekommst du auch kein TG mehr. Die Wohnung zahlst du von deinem Gehalt, dafür ist das ja auch u.a. da.
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Helft mit, dass es so bleibt.

bsanw

Vielen Dank für die Ausführung.  Klar, dass bei Komplettumzug kein TG-Anspruch mehr besteht.

Wie schaut es mit einer Anmietung vor Dienstantritt aus? Jetzt habe ich nämlich noch Zeit mich zu kümmern :-)
Danke!

KlausP

Warum wollen Sie eine  (Zweit-)Wohnung am zukünftigen Standort anmieten? Als TG-Empfänger wird Ihnen unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt - entweder in der Kaserne, wenn genügend Kapazität zur Verfügung steht, oder eine Hotel- oder Pensionsunterbringung oder die Verwaltung übernimmt die Kosten für ein Zimmer oder Ähnliches. Das geht aber erst nach Dienstantritt auf Ihren Antrag hin und wird entsprechend der örtlichen Gegebenheiten entschieden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bsanw

Laut Personalamt besteht am Dienstort wohl keine Möglichkeit eine dienstliche Unterkunft zu beziehen. Lt. Aussage der Personaler müsse man sich entsprechend selber kümmern.  Da in Berlin der Wohnungsmarkt als angespannt zu beurteilen ist, wäre sicherlich ein frühzeitiges Kümmern sinnvoll.  Durch meine Nachfrage will ich nur Verhindern, dass ich im Vorfeld Verfahrensfehler begehe.
Vielen Dank für die Breiträge und Hilfestellungen :)

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