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Gemeinschaftsunterkunft während Einführungslehrgang

Begonnen von glanmorangie, 28. September 2014, 19:48:27

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glanmorangie

Servus,
am 3.11.14 beginnt meine Eignungsübung als Sanoffz (Veterinär) mit einem 4-wöchigen Einführungslehrgang in der SanAk. Nun wäre meine Frage, ob ich in dieser Zeit zur Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet bin, oder ob ich einfach ohne großes Antragstellen zu Hause schlafen darf.
Vielen Dank schonmal...

F_K

Natürlich bist Du auf einem Lehrgang verpflichtet, unabhängig davon kannst Du schlafen, wo Du möchtest.

glanmorangie

Vielen Dank für die Info... Wenn ich das richtig verstehe, ist für mich ein Schlafplatz in der Gemeinschaftsunterkunft vorgesehen, den ich aber nicht nutzen muss.

KlausP

Kein "Schlafplatz", eine Unterkunft. Während eines Lehrgangs sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (diese gegen Bezahlung) verpflichtet, es sei denn, Sie sind im Einzelfall davon befreit. Nach Dienst können Sie tun und lassen was Sie wollen und schlafen und Essen wo Sie wollen, es sei denn, Sie unterliegen (generell oder für einzelne Tage) dem Zapfenstreich (was ich im konkreten Fall nicht glaube). Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Gemeinschaftsverpflegung und der Gemeinschafzsunterkunft können Sie nicht geltend machen, weil Ihnen ja beides durch den Dienstherrn bereitgestellt wird.

Ich persönlich würde Ihnen aber davon abraten, sich gegenüber den anderen Lehrgangsteilnehmern quasi eine Extrawurst zu braten, indem Sie ständig zu Hause nächtigen - Stichwort "Pflicht zur Kameradschaft". Ist aber eben nur meine Meinung ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Genau - als Offz wirst Du vermutlich eine Einzelstube zur Verfügung gestellt bekommen, es gibt keine Verpflichtung, dort zu schlafen.

Wie KlausP schon schrieb, kann es aber ratsam sein, ggf. mal eine Nacht dort zu schlafen.

glanmorangie

Wunderbar... genauso wollte ich das in etwa handhaben.