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Dienstzeitende - und dann?

Begonnen von Carlo_, 05. Oktober 2014, 13:03:05

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Carlo_

Hallo liebe Community,

wollte mal in die Runde fragen, wie man/ihr eure Pläne nach der Dienstzeit gestaltet.
Da das ganze im Netz ziemlich Wirr ist und im KC ich ebenfalls nicht schlauer wurde, frage ich hier nach.

1.Soweit ich weiß kann man sich als Berufssoldat bewerben. Wie hoch sind da die Chancen, übernommen zu werden? An wen ist ein solcher "Antrag" zu richten? Welche Voraussetzungen sollte man dazu erfüllen? Wie gestaltet sich das Arbeitsumfeld eines Berufssoldaten?

2. Auch besteht die Möglichkeit, einen Eingliederungsschein zu "beantragen" um in der Wehrverwaltung (gibt es auch andere Bereiche?) zu arbeiten. Fragen dazu analog zu  erstens.

3. Wie gestaltet sich die finanzielle Untersützung zum Übergang in das zivile Berufsleben? Welche Ansprüche hab ich dabei auf den BfD?  Habe ich noch weitere zusätzliche Ansprüche?

4.Persönliches: Ich trete nächsten Januar meinen Dienst als FjgFw in Hannover an. Ich möchte im Vorfeld schon mal meine berufliche Zukunft fest planen.
Mein Wunsch ist es als Berufssoldat aufgenommen zu werden oder nach meiner Dienstzeit zur Landespolizei zu gehen.
Wie realistisch kann man als FjgFw übernommen werden (rein vom aktuellen Stellenangebot her)?

Und zur Polizei: wie realistisch würde sich das angesichts des Alters erweisen? Habe ich allgemein als FjgFw einen Vorteil dazu?

Schulbildung: Allg. Hochschulreife (Bayern, falls es jmd. interessiert).

Ich danke hier schon mal fürs Lesen und Antworten im Voraus !!!

Grüße  :)

KlausP

Zitat1.Soweit ich weiß kann man sich als Berufssoldat bewerben. Wie hoch sind da die Chancen, übernommen zu werden? An wen ist ein solcher "Antrag" zu richten? Welche Voraussetzungen sollte man dazu erfüllen? Wie gestaltet sich das Arbeitsumfeld eines Berufssoldaten?

Darüber können Sue such in etwa 5 Jahren Gedanken machen. Zu dem "Wie" werden Sie dann zeitgerecht durch Ihre Vorgesetzten informiert und belehrt. Wie hoch die Chancen sind? Derzeit 1 bis 2 von 10 Antragstellern (und nicht alle Antragsberechtigten stellen auch einen Antrag). Wie das in ein paar Jahren aussieht, kann hier niemand voraussagen.

Zitat3. Wie gestaltet sich die finanzielle Untersützung zum Übergang in das zivile Berufsleben? Welche Ansprüche hab ich dabei auf den BfD?  Habe ich noch weitere zusätzliche Ansprüche?

Das finden Sie im Soldatenversorgungsgesetz.

Zitat4.Persönliches: Ich trete nächsten Januar meinen Dienst als FjgFw in Hannover an. Ich möchte im Vorfeld schon mal meine berufliche Zukunft fest planen.

Sie sind aber optimistisch! Fest planen? Dazu sag ich lieber nichts weiter ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

VC93

1. Der Antrag geht wie jeder andere an den Disziplinarvorgesetzten. Irgendwann landet er dann im BAPersBw. Das Arbeitsumfeld unterscheidet sich nicht von dem eines SaZ. Irgendwann landest du dann eventuell mal in Funktionen, in denen i.d.R. nur BS sitzen. (Spieß, KpTrpFhr, TVB, QM beim Bundeswehrsozialwerk)

2. Habe ich mich noch nicht drüber informiert, kann hier bestimmt jemand wie Ralf dazu adäquate Auskunft geben.

3. http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fuer-saz-12-saz-13.html Siehe hier. Eigentlich sollte dich das KC darüber  aber informiert haben.

4. Wenn du nächstes Jahr deinen Dienst antrittst, vergeht noch eine ganze Zeit bis du deinen BS-Antrag einreichst. Niemand kann sagen wie die Bundeswehr bis dahin aussieht. Wer weiss, was für Verteidigungsminister die Zukunft bringt. Scheint ja zurzeit eher ein Amt zu sein, mit dem man sich ordentlich aus dem Spielfeld katapultiert.

Ich denke als FA sollte das Primärziel immer die Übernahme zum BS sein. Also auf den Lehrgängen anstrengen, mal anstatt feiern zu gehen die Themen wiederholen und verstehen. Eine Garantie gibt es aber nicht. Fang fühzeitig an dir Pläne für nach der Bundeswehr zurechzulegen.

Du hast durch den BFD-Anspruch einen enomen Vorteil. Nutze ihn!
Das Berufsziel nach 12 Jahren Bundeswehr sollte nicht Verkäufer bei Obi sein...

Bei vielen Landespolizeien gilt die Altersgrenze für ehemalige SaZ nicht.
Bei der bayerischen ist die Ausbildung als Fjg nicht anerkannt. Du durchläufst genauso wie der ungediente die normale Polizeiausbildung.

Bayerische Hochschulreife ist aber auf jeden Fall was wert.

Carlo_

Servus KlausP,

danke für die Antwort. Nunja, ein bisschen Optimismus schadet doch nicht, oder? ;)

Ebenso VC93. Nun müsst du mir aber erklären, wer hier nun Ralf ist  :D (Ich dutze mal)
Ich werde auf den Lehrgängen auf jeden Fall mein Bestes geben.

Achja und der Posten des Verteidigungsministeriums ist auch unter dem Namen politischer Schleudersitz bekannt  ;D

Beste Grüße

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Carlo_

Servus Flexscan,

wie darf ich das verstehen?  :D
Dann kontaktier ich ihn mal.

Danke

Flexscan

Perser = Personalangelegenheiten alles was mit Stellen zu tun hat grob gesacht ;)
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