Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Disziplinarische Folgen?

Begonnen von curson, 17. Dezember 2005, 22:30:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

curson

Ähm..., also wir  kommen nächste Woche in die Stammeinheiten, es war letzten Donnerstag ein bissl chaotisch.
Haben einen über den Durst getrunken...es wurde nichts beschädigt, der uvd und die gvd`s haben mitgetrunken.
Ein Kamerad mit Alkoholvergiftung kam ins Krankenhaus.

Nächsten Morgen die Bescherung.
14 Kameraden sollen ein diszi kriegen.
Wer wurde noch nicht gesagt.
Befehlsverweigerung wegen des Zapfenstreiches und des Alkoholverbotes auf den Stuben steht auf dem Programm.

Was kann da auf die fwdler zukommen?
Heißt das zwingend das man auf 9 Monate herabgesetzt wird?

Dennis812

das mit dem herabsetzen nicht zwingend, soweit ich weiß...aber stress gibts bestimmt...macht auch nen scheiß-eindruck wenn man direkt mit nem diszi inner akte da ankommt! Befehlsverweigerung ist nämlich schon harter Tobak! Aber wenn ich überlege, was bei uns seinerzeit gedroht und schließlich umgesetz wurde..... ::)

Also abwarten... UND: Merke dir, dass du zu sachen, die DU gemacht hast auch stehen solltest und nicht anderen vorschieben..... (*ein bisschen Moralapostel spiel*)

DArf ich fragen welche Einheit das war? Weil dassUVD/GVD mittrinken hab ich noch nie gehört?!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

curson

Fragen welche Einheit das war kannst du. Eine Antwort darauf gibt es aber aus bekannten gründen nicht.
Einen guten Eindruck macht es bestimmt nicht, und ich stehe auch gerne für begangene Fehler gerade.
Die Sache ist nur das der Spieß den Eindruck machtte das auch umzusetzen was er sagte.
Meinst es währe gut gleich Montag einen Termin bei ihm zu machen?
Leiste gerne Extradienst oder verzichte auf ein einen Monatssold, will nur nicht heruntergestut werden.
Weiß natürlich nicht ob es mich betrifftt, aber die Zugführer machten den Eindruck.

Dennis812

hmmm...war selber noch nicht in der lage...denke aber, dass es nicht schadn zu reden oder ggf zumindest am montag mit ner vorbereiteten schriftlichen erklärung da aufzutauchen...und soweit ich weiß, kannst du gegen diszis ja auch einspruch einlegen...
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Lidius

#4
Meine Prognose ohne den Fall genau zu kennen wäre wohl das es den UvD und den GvD weitaus heftiger erwischen wird als den Rest (ist ja auch logisch).

Wenn du mit jemandem darüber reden willst, geh nicht zum Spieß, sondern gleich zum Chef, der spricht schließlich die Disziplinarmassnahmen aus.

Morgen werden sicherlich erstmal die Zeugenvernehmungen zu dem Thema losgehen und wenn du an der Sache beteiligt warst, wirst du wohl eh entweder als Beschuldigter oder als Zeuge vom Chef vernommen.

rakart

Was ist das für eine neue Art soldatischer Kultur in der Truppe, wo sich bei willkommener Gelegenheit so zugeschüttet wird, dass der Arzt kommen muss und die UVDs und GVDs da auch noch mittun.
Und da in der Bundeswehr und so auch anscheinend hier im Forum der Alkohol (leider) eine Menge Freunde hat hagelt es auch gleich verständige Tips wie man den standhaften Spiess, der den Verstoß gegen Befehle und die Kasernendisziplin nicht auf sich beruhen lässt, vielleicht ausbremsen könnte wenn man sich gleich scheinheilig an den Teileinheitsführer zum gutwettermachen wendet. Seid Ihr denn alle noch zu retten?

wolverine

Da würde ich aber einmal die berühmte "Kirche im Dorf" lassen. Die Bundeswehr ist nicht der einzige Ort auf dieser Welt, an dem Alkohol konsumiert wird und das zum Teil auch in unverantwortlicher Weise. Und das sich postpubertäre junge Männer (mittlerweile vielleicht auch Frauen) in diesem Zusammenhang danebenbenehmen, ist auch nicht neu. Der Teil mit UvD/ GvD ist das bemerkenswerte Detail - aber auch keine Revolution. Der Rest ist so alt, wie es Soldaten, Schützenfeste, Karneval etc. gibt.

Also halten wir einmal die Fakten fest: Es liegt injedem Fall ein Dienstvergehen vor. Gehorsamspflicht, Wohlverhaltenpflicht innerhalb und auch die Pflicht zur Gesunderhaltung (zumindest für den Kameraden im KrkHs). Für einen Fwdl kann das tatsächlich zu Aberkennung seines Status führen. Wenn es denn so ist, muss man zu seinem Fehler stehen und es hinnehmen. Schliesslich haben Sie ja auch gesoffen. Aber schauen wir uns erst einmal das Verfahren an: Es werden in den nächsten Tagen die Vernehmungen folgen und dann muss Ihnen Ihr Disziplinarvorgesetzter eröffnen, dass er Ihnen ein Dienstvergehen vorwirft und eine Maßnahme beabsichtigt (evtl. auch welche). Dazu werden Sie angehört und - wenn Sie nicht widersprechen - auch die VP. Nach meiner Einschätzung wird es hier nicht um eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme gehen (zu mehr bräuchte ich dann doch die TSK/ OrgBer).
Tragen Sie daher Ihrer VP deutlich vor, warum die Aberkennung Ihres Status für Sie eine besondere Härte wäre und versuchen Sie die Gründe für das Fehlverhalten verständlich zu erklären.

Auch wenn Ihr D-Vorgesetzter Ihnen eröffnet, dass er gegen Sie vorgehen wird, können Sie hier Ihre Situation anführen. Nach Ihrer Versetzung ist der neue D-Vorgesetzte für die Verhängung zuständig. Und was dann dabei herauskommt, haben Sie dann eben selbst zu verantworten und - solange es nicht völlig unverhältnismässig ist - zu akzeptieren ("Ich bitte um eine  harte aber gerechte Strafe" da war doch etwas?! Das ist mehr als ein Spruch!). Sie sind nach dem Gesetz erwachsen, Soldat und saufen konnten Sie auch. Also tragen Sie das Kommende mit Fassung und wenn Sie im Dienstbleiben, lassen Sie es sich eine Lehre sein. Man geht im Leben oft auf Grenzen und jeder tritt auch einmal darüber (darum das zuerst Geschriebene), aber man sollte sich immer überlegen, ob man das, was man macht noch verantworten kann. Und wenn man den Dienst so nötig braucht, sollte man auch kein Dienstvergehen begehen!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Hallo Jungs,

bleibt doch mal bei den Fakten:

Da hat ein KpChef befohlen, das in der Grundausbildung die Bettruhe (Zapfenstreich) einzuhalten ist, und das Alkoholgenuß auf der Stube verboten ist.

(warum wohl? Weil es oft zu Alkoholmißbrauch kommt).

Und was passiert dann? Alkoholmißbrauch.

Damit ist das Dienstvergehen SACHLICH ja wohl durch die Alkoholvergiftung sowie den zeitlichen Ablauf belegt.

Der UvD (als Vorgesetzter) ist SEINER Dienstaufsicht zuzätzlich dazu nicht nachgekommen.

Irgentein "Entschuldigungsgrund" ist nicht ersichtlich, das ganze ist vermutlich im Vorfeld ja sogar geplant worden (Kauf des Alkohols noch in nüchterem Zustand, Verbringung desselben auf die Stube).

Da dieses Dienstvergehen nun offensichtlich ist, MUSS der Disziplinarvorgesetzte ermitteln, und er wird schon eine gerechte (und hoffentlich harte) ERZIEHUNGSMASSNAHME finden.

(Ach ja: "Beschuldigte" gibt es nicht im Disziplinarverfahren, man spricht von dem "SOLDATEN", wird extra so großgeschrieben  ;D )

Timid

#8
Zitat von: rakart am 18. Dezember 2005, 08:38:07Was ist das für eine neue Art soldatischer Kultur in der Truppe, wo sich bei willkommener Gelegenheit so zugeschüttet wird, dass der Arzt kommen muss und die UVDs und GVDs da auch noch mittun.

Es lebe die "Spaßgesellschaft" - in einer Zeit, in der schon Jugendliche unter 16 (gesetzeswidrig) in Geschäften/Kneipen an Alkohol in rauen Mengen und hoher Konzentration herankommen und das Einstiegsalter für ("richtige") Drogen immer weiter sinkt, ist solch ein Verhalten auch in der Truppe, die ja nur ein Spiegelbild der Gesellschaft ist, möglich. Und erzähl bitte nicht, dass es das früher noch nicht gab ...

Was aber nichts daran ändert, dass offensichtlich die Pflicht zum Gehorsam nicht nur gebeugt, sondern komplett missachtet wurde, was ja anscheinend (glücklicherweise) durch den Disziplinarvorgesetzten geahndet werden wird.

ZitatUnd da in der Bundeswehr und so auch anscheinend hier im Forum der Alkohol (leider) eine Menge Freunde hat hagelt es auch gleich verständige Tips wie man den standhaften Spiess, der den Verstoß gegen Befehle und die Kasernendisziplin nicht auf sich beruhen lässt, vielleicht ausbremsen könnte wenn man sich gleich scheinheilig an den Teileinheitsführer zum gutwettermachen wendet. Seid Ihr denn alle noch zu retten?

Ich bitte doch, solche Verallgemeinerungen zu lassen ... Es wurde nichts weiter gesagt, als dass der Threadersteller sich, wenn überhaupt, an den Disziplinarvorgesetzten wenden sollte und vor allem zu seinen Fehlern stehen muss. Nicht mehr, und nicht weniger.

Daneben sollte eigentlich aus den Beiträgen in diesem Forum hinlänglich ersichtlich sein, wie diese "Menge Freunde" des Alkohols zu diesem steht: Nach Dienst oder am Wochenende gerne, aber dann nur in solchen Mengen, dass man noch Herr seiner Sinne ist. Und wer meint, es übertreiben zu müssen (also soviel zu trinken, dass andere Personen, Material, er selber oder seine Dienstfähigkeit darunter leiden müssen), wird mit den (gerechtfertigten) Konsequenzen leben müssen, da er offensichtlich Mist gebaut hat!

Soviel dazu.


Zum eigentlichen Thema haben wolverine und Frank ja schon ausführlich geantwortet - es wurden ausdrückliche Befehle missachtet, was entsprechende Maßnahmen nicht nur rechtfertigt, sondern auch erforderlich macht. Und für einen FWDL kann das, in letzter Konsequenz, auch die Zurückstufung zum W9 bedeuten.

(Wobei man eventuell noch klären müsste, inwiefern nicht eine Gehorsamsverweigerung, sondern ein Ungehorsam vorliegt - schließlich gab es offensichtlich schwerwiegende Auswirkungen im Sinne von einer Alkoholvergiftung...)
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

schlammtreiber

#9
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2005, 12:27:00
Damit ist das Dienstvergehen SACHLICH ja wohl durch die Alkoholvergiftung sowie den zeitlichen Ablauf belegt.

Zumindest sind "spontane Alkoholvergiftungen" ohne vorherigen Umtrunk in der medizinischen Praxis eher selten  ;D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Mr. X

Auch hier kann ich aus eigener erfahrung sprechen: beliebte strafe für fwdler/gwdler in solchen fällen: 1 woche ausgangssperre

bayern bazi

Zitat von: Mr. X am 21. Dezember 2005, 13:16:44
Auch hier kann ich aus eigener erfahrung sprechen: beliebte strafe für fwdler/gwdler in solchen fällen: 1 woche ausgangssperre

natürlich incl. zapfenstreich um 2200 uhr und am wochenende ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren