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200 Euro Strafe?

Begonnen von pmx, 21. Dezember 2005, 11:18:52

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pmx

Hallo Leute...

Was muss man bei der Bundeswehr getan haben, um zu 200 Euro Strafe verdonnert zu werden? Mein Bruder musste diesen Betrag zaheln, will aber nicht sgane, was er getan hat  ;)

Hat jemand von euch da eine Vorstellung?

Danke Jungs!

mib

Es handelt sich hier ja vermutlich um eine Disziplinarbuße, keine Gehaltskürzung.
Diese gehört zu den 'einfachen Disziplinarmaßnahmen' die von einem Disziplinarvorgesetzten wegen eines Dienstvergehens verhängt werden können.
Der Spielraum, den der Disziplinarvorgesetzte bei solchen Vorkommnissen hat, fängt sehr viel weiter 'unten' an (Verweis) und kann auch noch über die Disziplinarbuße hinausgehen (bis zum Arrest). Ist in diesem Fall also eine 'mittlere Strafe'.

Da es sich wie gesagt um eine Ermessensfrage handelt, sind Mutmaßungen über das Dienstvergehen reine Spekulation...
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Mr. X

ich hab jetzt schon 2mal eine diszi-buße verdonnert bekommen. einmal weil ich nach einem feucht fröhlichen abend am nächsten tag zur ausnüchterung auf stube geschickt wurde (200 Euro!), und jetzt weil ich montags nicht zum dienst erschienen bin und dies mit einer falsch aussage begründet hab. tja, nu bin ich entgültig schlauer...

Mr. X

andere mir bekannte fälle: versuchte täuschung der deutschen bahn (saz versuchte auf ausweis eines gwdlers kostenlos zu fahren), nicht korrekte aussage gegenüber einer soldatin oder verdacht auf rechtsradikale sms....

Piet

Notiz für den interessierten Mitlesenden am Rande: Neben der disziplinarrechtlichen Würdigung des Falls steht natürlich noch die strafrechtliche, die um einiges härter ist (Bahnfahrkarte: Betrug/Urkundenmissbrauch, SMS: Verwenden verfassungsfeindlicher Propagandamittel/Voksverhetzung etc.).

Nur, damit nicht der Eindruck entsteht, mit einer mittleren Geldbuße sei es getan.  ;)

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

wolverine

Für die Geschichte mit der Bahnfahrkarte halte ich eine einfache D-Maßnahme nicht mehr für ausreichend!
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Lidius

Zitat von: wolverine am 21. Dezember 2005, 17:01:47
Für die Geschichte mit der Bahnfahrkarte halte ich eine einfache D-Maßnahme nicht mehr für ausreichend!

Zustimmung, ich kenne einen Fall in dem ein Soldat nach soetwas entlassen wurde.

Mr. X

naja, das mit der bahnfahrkarte halt ich doch für weniger schlimm. bei der geschichte mit den rechten sms, muß ich dazu sagen, daß da nur der verdacht bestand, konnte nix bewiesen werden. eine kameradin hatte wohl aus frust den kameraden beschuldigt und der verdacht alleine reichte wohl

wolverine

Bei der unberechtigten Nutzung der Bahnfahrkarte stehen einige Straftatbestände im Raum und eine erhebliche kriminelle Ernergie. Ein solches Hinwegsetzen über unterschiedliche Strafnormen und der Zeitraum der Planung und Vorbereitung lassen einen Hang zum Unrecht erkennen, dass auch ich an eine Nichteignung zum SaZ/ FWDL denken würde.
Sollten das nach den ersten vier Dienstjahren noch vorkommen, ist ein gerichtliches D-Verfahren einzuleiten und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft zu beachten, wenn es nicht schon daher kommt!
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