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Laufbahnwechsel Offz zu Feldwebel

Begonnen von AquaBavaria, 14. Dezember 2014, 15:51:03

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AquaBavaria

Hallo,
Erstmal zu meiner Situation:
Seit 07/2012 bin ich jetzt bei der Bundeswehr (nach dem Abi gleich als OA eingestellt). Zur Zeit studiere ich im 2. Jahr an der Uni als OFähnr und werde allem Anschein nach das Studium nicht schaffen.
Meine Dienstzeit ist auf 6 Jahre (bis 06/2018) festgesetzt. Allerdings reizt mich der Gedanke die Bundeswehr mit Mitte 20 und nichts in der Tasche verlassen zu müssen recht wenig.

Daher folgende Fragen:
1. Ist ein Laufbahnwechsel noch möglich, wenn ja bis wann spätestens?

Als Feldwebel finde ich den Dienstposten als Hundestaffelführer besonders interessant, auch wenn es schwer ist den zu erhalten.
Um als DHFhr ausgebildet zu werden ist ja ein einwöchiges Praktikum nötig.
2. Kann ich an diesem Auswahlverfahren auch noch als OFähnr (also Anfang nächsten Jahres) teilnehmen, um zu sehen, ob ich aufgenommen werde?

3. Da ich ja bereits an dem OL1 in Dresden erfolgreich teilgenommen habe, muss ich noch mal die Unteroffizierschule besuchen?

Vielen Dank.

wolverine

Als Studienabbrecher werden Sie voraussichtlich die Bundeswehr zum Ende der aktuell festgesetzten Dienstzeit verlassen. Damit erübrigen sich alle weiteren Fragen.
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Ralf

Nein, es ist gem. ZDv 20/7 schlichtweg nicht vorgesehen und das auch gutem Grund. U.a. waerst du dann ja HptFw nach 2 Jahren Dienstzeit, wofuer andere 8/9 Jahre brauchen. Darueber hinaus will der Erlassgeber sicher stellen, dass niedrigere Laufbahnen nicht von Abbrechern anderer Laufbahnen uebervoelkert werden. Das waere dem eigentlichen Sinn der Laufbahnen nicht gerecht.

Anwärterinnen und Anwärter,... die sich aus sonstigen Gründen nicht zum Offizier eignen (und das ist bei dir der Fall, weil du den befohlenen Ausbildungsstand nicht erreichen kann), sollen wegen mangelnder Eignung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen werden. Mit der Entlassung wegen mangelnder Eignung zum Offizier ist, je nach dem erreichten Dienstgrad, die Überführung in eine Laufbahn der Mannschaften oder eine Laufbahn der Unteroffiziere verbunden (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SLV).

Also erst mit der Entlassung. D.h. du muesstest dich dann als Wiedereinsteller bewerben.
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wolverine

Mal aus Neugier: Wie würde das denn dann mit dem Dienstgrad laufen? Dann ist er/ sie Lt d. Res. und bewirbt sich für die Fw-Laufbahn?!
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Ralf

Nein, das geht dann natuerlich nicht mehr. Der Zug ist dann abgefahren.
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griesgrenni

ZitatAnwärterinnen und Anwärter,... die sich aus sonstigen Gründen nicht zum Offizier eignen (und das ist bei dir der Fall, weil du den befohlenen Ausbildungsstand nicht erreichen kann), sollen wegen mangelnder Eignung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen werden.
Wo steht das? Bzw. dass es sich auf Studienabbrecher bezieht, dürfte wohl eher eine Interpretation sein. Zumindest habe ich noch nie erlebt, dass ein Studienabbrecher nach 55(4) entlassen wurde, die sitzen ihre Zeit ab und gehen dann als Lt oder OLt raus (bewusste Formulierung, da ich nicht viel davon halte, dass die Abbrecher noch so lange weiter dienen).

F_K

@ griesgrenni:

Du hast schon mal im SG nachgelesen?

Die Entlassung erfolgt mit Ablauf der bis dahin festgesetzten Dienstzeit.

AquaBavaria

Zitat von: griesgrenni am 14. Dezember 2014, 16:33:10
ZitatAnwärterinnen und Anwärter,... die sich aus sonstigen Gründen nicht zum Offizier eignen (und das ist bei dir der Fall, weil du den befohlenen Ausbildungsstand nicht erreichen kann), sollen wegen mangelnder Eignung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen werden.
Wo steht das? Bzw. dass es sich auf Studienabbrecher bezieht, dürfte wohl eher eine Interpretation sein. Zumindest habe ich noch nie erlebt, dass ein Studienabbrecher nach 55(4) entlassen wurde, die sitzen ihre Zeit ab und gehen dann als Lt oder OLt raus (bewusste Formulierung, da ich nicht viel davon halte, dass die Abbrecher noch so lange weiter dienen).

Also ein Kamerad von mir musste die Uni noch als Fähnrich verlassen und ihm wurde die Möglichkeit gegeben, in die Feldwebellaufbahn zu wechseln. Ich halte von dieser Regel auch nicht viel, da es sich meist nur um das Absitzen der Restdienstzeit handelt.

Zitat von: Ralf am 14. Dezember 2014, 16:12:25
Nein, es ist gem. ZDv 20/7 schlichtweg nicht vorgesehen und das auch gutem Grund. U.a. waerst du dann ja HptFw nach 2 Jahren Dienstzeit, wofuer andere 8/9 Jahre brauchen.

Ich hatte mir eher vorgestellt, dass der Laufbahnwechsel mit einer Degradierung zum Fw meinetwegen einhergeht.

F_K

@ Bavaria:

... Und wer darf degradieren?

KlausP

ZitatAlso ein Kamerad von mir musste die Uni noch als Fähnrich verlassen und ihm wurde die Möglichkeit gegeben, in die Feldwebellaufbahn zu wechseln.

War der vorher vielleicht FA? Dann wäre das möglich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AquaBavaria

Zitat von: F_K am 14. Dezember 2014, 17:21:01
@ Bavaria:

... Und wer darf degradieren?

Das Truppendienstgericht, hab es grade nachgelesen.

Zitat von: KlausP am 14. Dezember 2014, 17:21:37
ZitatAlso ein Kamerad von mir musste die Uni noch als Fähnrich verlassen und ihm wurde die Möglichkeit gegeben, in die Feldwebellaufbahn zu wechseln.

Nein, war er nicht

War der vorher vielleicht FA? Dann wäre das möglich.

ToMA

§ 6 Abs. 3 SLV:
Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ihre Laufbahn geeignet, werden sie mit der Beendigung ihres
Dienstverhältnisses je nach erreichtem Dienstgrad in eine Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften oder
der Unteroffiziere übergeführt. Es werden übergeführt:
....
3. Anwärterinnen und Anwärter mit dem Dienstgrad Fähnrich oder Oberfähnrich in eine Laufbahn der Feldwebel
der Reserve.

Nach der Überführung entfällt der für Anwärterinnen und Anwärter vorgesehene Zusatz zur
Dienstgradbezeichnung. Fahnenjunker führen den Dienstgrad Unteroffizier, Fähnriche den Dienstgrad Feldwebel
und Oberfähnriche den Dienstgrad Hauptfeldwebel. Bei einer Rückführung nach § 55 Absatz 4 Satz 3 des
Soldatengesetzes gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Tut nichts zur Sache weil (da muesst ihr schon genau lesen):
Mit der Entlassung wegen mangelnder Eignung zum Offizier ist, je nach dem erreichten
Dienstgrad, die Überführung in eine Laufbahn der Mannschaften oder eine Laufbahn der
Unteroffiziere verbunden (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SLV).

Zitat von: griesgrenni am 14. Dezember 2014, 16:33:10
ZitatAnwärterinnen und Anwärter,... die sich aus sonstigen Gründen nicht zum Offizier eignen (und das ist bei dir der Fall, weil du den befohlenen Ausbildungsstand nicht erreichen kann), sollen wegen mangelnder Eignung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen werden.
Wo steht das? Bzw. dass es sich auf Studienabbrecher bezieht, dürfte wohl eher eine Interpretation sein. Zumindest habe ich noch nie erlebt, dass ein Studienabbrecher nach 55(4) entlassen wurde, die sitzen ihre Zeit ab und gehen dann als Lt oder OLt raus (bewusste Formulierung, da ich nicht viel davon halte, dass die Abbrecher noch so lange weiter dienen).
Und nein, es ist auch keine Interpretationssache. Erzaehl doch nicht so eine Mist, wenn du das nicht genau weisst. Das Studium ist wie jede andere Ausbildung auch ein Ausbildungsabschnitt, den der OA erfolgreich zu durchlaufen hat. Dass es auch Offz ohne Studium gibt, tut erst einmal nichts zur Sache, weil der betreffende Soldat als OA im Ausbildungsgang mit Studium eingestellt wurde.
Soll nun das Studium auf einmal nicht mehr zu seinen Ausbildungsabschnitten gehoeren, so wird er formal ueberfuehrt in den Ausbildungsgang OA ohne Studium.

Und wenn jemand trotzdem als Faehnr zum Fw "gemacht " wurde, kann das geschehen weil:
1. er vorher FA oder Fw war.
2. er entlassen und nach der juristischen Sekunde um 0.00 wiedereingestellt wurde (dafuer musste er sich aber bewerben).
3. man eine Einzelfallregelung auf Ebene BMVg herbeigefuehrt hat (gibt einen Erlass, der das zulaesst, habe ich in meinen 7 Jahren PersFhr aber nicht einmal erlebt) oder
3. weil die ZPersBearbSt einen Fehler gemacht hat. Kam frueher manchmal vor, sollte sich mittlerweile aber herumgesprochen haben.
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ToMA

Ralf, ich meinte ja nichts Anderes als Du. Hatte nur bei Dir oben den Zusatz vermisst, dass es die Dienstgrade der Reserve sind.
Hast aber natürlich Recht, dass es die Fragen des TE nicht beantwortet.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Zitat von: DadOA am 14. Dezember 2014, 18:42:38
Ralf, ich meinte ja nichts Anderes als Du. Hatte nur bei Dir oben den Zusatz vermisst, dass es die Dienstgrade der Reserve sind.
Hast aber natürlich Recht, dass es die Fragen des TE nicht beantwortet.
Ah o.k. dann hatte ich dich falsch verstanden, weil ich dachte, du wolltest damit eine Moeglichkeit aufzeigen im aktiven Dienst.
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