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Wiedereinsteller. Warum keine heimatnahen Stellen??

Begonnen von kretzsche79, 22. November 2014, 13:21:25

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andy050277

Nein ich hab ja unterschrieben, weil ich dass von Vorn herein wusste, dass die Chance auf Heimatnahe Verwendung sehr gering ist. Naja ich werde ein Haus erben von daher sind die Chancen versetzt zu werden gestiegen. Da das Haus nicht einfach so zu verkaufen ist da es direkt am Haus der Eltern ist. Und dort ist nur eine Heizanlage für  beide Häuser. Von daher kann man es nicht einfach verkaufen.

KlausP

ZitatNaja ich werde ein Haus erben von daher sind die Chancen versetzt zu werden gestiegen.

Wer behauptet denn so einen Unsinn?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Zitat von: andy050277 am 24. November 2014, 11:17:06
Nein ich hab ja unterschrieben, weil ich dass von Vorn herein wusste, dass die Chance auf Heimatnahe Verwendung sehr gering ist. Naja ich werde ein Haus erben von daher sind die Chancen versetzt zu werden gestiegen. Da das Haus nicht einfach so zu verkaufen ist da es direkt am Haus der Eltern ist. Und dort ist nur eine Heizanlage für  beide Häuser. Von daher kann man es nicht einfach verkaufen.

Kassiker des Tages. Ganz klares : NEIN! Definitiv nicht!
Kameradschaftliche Grüße!

andy050277

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Profil anzeigen Private Mitteilung (Offline) Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #1 am: 13. November 2013, 17:40:50 »AntwortZitat
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Härtefälle:
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen die eigene Einheit Personalmangel hat, kein Tauschpartner in Sicht ist und womöglich sogar gar keine freie Stellen am Wunschstandort vorhanden sind, die Versetzung aber trotzdem funktioniert.

Es gibt ein VMBlatt in dem Härtefälle genau beschrieben sind (Ralf hat es gefunden:VMBl VMBl 2009 S. 86 Nr 2: Der Text findet sich weiter unten im Beitrag von Ralf ). Das sind Fälle, in denen ein Verbleib am alten Dienstort eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Beispiele: Eigene schwere Erkrankung, Erkrankung/Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger (das sind zumindest die häufigsten). Hausbau, Schwangerschaft der Lebensgefährtin, eigene Schwangerschaft, Eheschließung gelten nicht als Härtefälle.
Aber: Sollte eine Pflegebedürftigkeit schon vor Eintritt in die Bundeswehr bestehen, sollte man sich das mit dem Soldatsein nochmal genau überlegen.

Bei eigener Krankheit wird der Fall auf zwei Strängen betrachtet: Einmal die truppendienstliche- ihr müsst natürlich nicht im Antrag eure Krankheit ausbreiten, wenn ihr das nicht wollt. Und zum anderen die medizinische- entsprechende Gutachten und Stellungnahmen werden über den SanBereich an den beratenden Arzt geschickt. Der beratende Arzt und der Personalführer beraten sich dann- natürlich unter Wahrung der Schweigepflicht.
Ggf. wird in so einem Fall auch ein BA 90/5 erstellt.

Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen müssen diese eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, damit die entsprechenden Daten überhaupt verarbeitet werden können. Zusätzlich werden aussagekräftige Befunde, Gutachten und Stellungnahmen (je nach Fall) der behandelnden Ärzte benötigt- die gehen dann wiederum über den medizinischen Strang. Ebenso wie Bescheinigungen über Pflegestufe, Pflegebedürftigkeit etc.

F_K

ZitatHausbau, Schwangerschaft der Lebensgefährtin, eigene Schwangerschaft, Eheschließung gelten nicht als Härtefälle.


wolverine

Mal davon abgesehen, dass hier kein Härtefall vorliegt, würde ich schon zwei Mal über die Akte gucken wenn da einer im vollen Bewusstsein eine Stelle irgendwo annimmt und schon vor Dienstbeginn plant, anschließend einen Härtefall geltend zu machen.
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F_K

ZitatDa das Haus nicht einfach so zu verkaufen ist da es direkt am Haus der Eltern ist. Und dort ist nur eine Heizanlage für  beide Häuser. Von daher kann man es nicht einfach verkaufen.

Wenn man "ein Haus erben" kann, kann man es auch verkaufen (da es einen Grundbucheintrag gibt).

Es gibt sogar  viele Häuser OHNE eigene Heizanlage (z. B. Fernwärme).

Unabhängig davon sind Heizungen eh austauschbar und im Vergleich zum Haus nicht teuer - ein Umbau auf zwei Heizungen ist also technisch / wirtschaftlich kein Problem.

kretzsche79

Hallo lang hat es gedauert aber nach einem gespräch mit dem Bundesamt wurde eine Stelle dem Berater mit
geteilt auf die er mich eingeplant hat. Geht doch,also immer schön lang allen auf den Sack gehen,dann klappt es auch mi der Heimatnahen Stelle. 8)

KlausP

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wolverine

Wenn er doch dahin kommt, wo er hin möchte, warum nicht gratulieren?! Hat doch keiner einen Schaden durch. Außer dem Perser, dem man auf den Sack gehen soll... warum auch immer.
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Ralf

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