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Krankheit im Urlaub ?

Begonnen von LeopardIII, 26. Dezember 2014, 01:44:04

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LeopardIII

Angenommen, FWD'ler ist im Auslandsurlaub (Sibirien) , und wird krank (Schwere Grippe) , wie sollte er vorgehen, um für diese Tage dann "Sonderurlaub" zu kriegen? An wen muss er sich wenden?

Und muss ein Attest wirklich sein? Da die betreffende Person ja in dem Urlaubsland nicht krankenversichert ist, wäre ein Arztbesuch teuer, und Antibiotikum hat dort jeder zu Hause. Und müsste das Attest dann nicht sowieso übersetzt werden?

BulleMölders

Erstmal würde es keinen Sonderurlaub geben, sondern für die Zeit der Krankheit würden die Urlaubstage gut geschrieben werden. Dazu ist es natürlich erforderlich sich umgehen in der Einheit krank zu melden und schnellste möglich die Heimreise anzutreten um sich beim Truppenarzt vorzustellen.
Und nein, nach dem Urlaub zu sagen ich hatte fünf Tage Husten um diese Tage dann gut geschrieben zu bekommen, reicht nicht aus.

ulli76

1. Was die Kostenübernahme im Ausland angeht: Die Bundeswehr trägt die Kosten in der Höhe, wie sie in Deutschland entstanden wären. Dazu braucht es eine möglichst detailierte Rechnung des Arztes, den man aufgesucht hat.
Für Kosten die darüber hinaus gehen, empfehlen wir immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (weiss nicht wie teuer Arztbesuche in Sibirien sind, in den USA z.B. sind die Kosten regelmäßig höher als die in Deutschland)
2. Mit einer schweren Grippe gehört man zum Arzt.
3. Einfach so irgendwelche Antibiotika einzuwerfen, ohne dass man genau weiss, ob sie überhaupt indiziert sind (bei einer echten Virusgrippe helfen Antibiotika z.B. gar nicht) bzw. ob die, die man hat überhaupt für das Krankheitsbild indiziert sind, führt nur zu Nebenwirkungen und Resistenzen.
4. Was die Gutschreibung des Urlaubs angeht: Vom Arzt vor Ort möglichst leserlich aufschreiben lassen, wie lange man nicht arbeitsfähig ist. Nach Möglichkeit mit dem zuständigen SanBereich Verbindung aufnehmen (wird aber über die Feiertage schwer, da die meisten im Weihnachtsurlaub sind). Spätestens nach der Rückkehr und wenn der SanBereich wieder auf hat, dort vorstellen und beim Chef die Gutschreibung der Urlaubstage beantragen,
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Verteidiger

Denken Sie drann nicht zu sagen, dass Sie deutscher Soldat sind. Russland ist feindliches Ausland und der FSB würd sich bestimmt für Sie interessieren.

BulleMölders

Von Sibirien aus würde ich aber nicht unbedingt einen Bundeswehrstandort anrufen.

Tommie

Zitat von: Verteidiger am 26. Dezember 2014, 08:59:49Denken Sie drann nicht zu sagen, dass Sie deutscher Soldat sind. Russland ist feindliches Ausland und der FSB würd sich bestimmt für Sie interessieren.

Auch als deutscher Soldat hat er Reisefreiheit und kann reisen, wohin er will! Selbstverständlich unter der Prämisse, dass er seinen Truppenausweis, Erkennungsmarke, etc. zu Hause lässt und eben nichts mit in den Urlaub nimmt, was ihn als deutschen Soldaten identifizierbar macht. Auf Nachfrage (Visaanträge, etc.) wird als Arbeitgeber das BMVg benannt, ohne hier zu konkretisieren!
Lediglich sicherheitsüberprüfte Kameraden, die auch einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nachgehen, tun regelmäßig gut daran, Reisen in Länder, die auf der sog. "Staatenliste" im Anhang zum SÜG stehen, vorher ihrem Sicherheitsbeauftragten mitzuteilen. Hier muss man nach der Reise ggf. mit einem kleinen Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten oder anderen Personen rechnen ;) !

StOPfr

Zitat von: Tommie am 26. Dezember 2014, 09:53:48
Auch als deutscher Soldat hat er Reisefreiheit und kann reisen, wohin er will!

Das hat er ja auch getan; mehr hoffentlich nicht  ;)!
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wolverine

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LeopardIII

Was ist denn, wenn der Rückflug erst für Mitte Januar gebucht ist ? Der war ja nun nicht ganz billig.Das wäre locker mal ein Monats Sold der dabei draufgeht wenn er schnellstmöglich die Heimreise antreten würde.

Und warum sollte sich der FSB für einen einfachen FWD'ler interessieren? Er hat doppelte Staatsbürgerschaft und brauchte deswegen auch kein Visum zu beantragen und hat nirgendwo angegeben wo er arbeitet, aber auch seinem Vorgesetzten nicht mitgeteilt, wo er den Urlaub verbringt (bei irgendwelchen islamischen Terrorstaaten klar, aber wer denkt denn wenn er nach Russland fliegt dass das ein Problem sein sollte?)

Jens79

Es wurde bereits alles gesagt. Jetzt liegt es an ihm.

Zitat von: ulli76 am 26. Dezember 2014, 07:10:02
1. Was die Kostenübernahme im Ausland angeht: Die Bundeswehr trägt die Kosten in der Höhe, wie sie in Deutschland entstanden wären. Dazu braucht es eine möglichst detailierte Rechnung des Arztes, den man aufgesucht hat.
Für Kosten die darüber hinaus gehen, empfehlen wir immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (weiss nicht wie teuer Arztbesuche in Sibirien sind, in den USA z.B. sind die Kosten regelmäßig höher als die in Deutschland)
2. Mit einer schweren Grippe gehört man zum Arzt.
3. Einfach so irgendwelche Antibiotika einzuwerfen, ohne dass man genau weiss, ob sie überhaupt indiziert sind (bei einer echten Virusgrippe helfen Antibiotika z.B. gar nicht) bzw. ob die, die man hat überhaupt für das Krankheitsbild indiziert sind, führt nur zu Nebenwirkungen und Resistenzen.
4. Was die Gutschreibung des Urlaubs angeht: Vom Arzt vor Ort möglichst leserlich aufschreiben lassen, wie lange man nicht arbeitsfähig ist. Nach Möglichkeit mit dem zuständigen SanBereich Verbindung aufnehmen (wird aber über die Feiertage schwer, da die meisten im Weihnachtsurlaub sind). Spätestens nach der Rückkehr und wenn der SanBereich wieder auf hat, dort vorstellen und beim Chef die Gutschreibung der Urlaubstage beantragen,
 

KlausP

ZitatWas ist denn, wenn der Rückflug erst für Mitte Januar gebucht ist ?

Für wie lange ist denn sein Urlaub genehmigt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Er muss selbstverständlich nicht sofort nach Hause fliegen, um zum nächsten Truppenarzt zu eilen. Er kann natürlich wie geplant zurückfliegen.

Bitte erzählt hier doch nicht irgendeinen Unfug, der fuer den Fragesteller richtig teuer werden kann.

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