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Sozialleistungen bei ALG II

Begonnen von Cally, 08. Januar 2015, 13:00:48

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mailman

ZitatWeil? Nach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte. Das Amt, die RV oder die BG schreiben nicht vor, welche Umschulung man zu machen hat

Natürlich, schließlich bezahlen Sie dafür. Es ist Aufgabe nach einer Umschulung wieder in den Beruf zu kommen bzw. in Arbeit. Das ist kein Wunschkonzert, wo man sich wie aus einem Katalog das aussucht was man gerne machen möchte.
So wird es in den meisten Fällen nicht laufen.
In der Regel wird man untersucht und getestet und hat dann ein paar Sachen zur Wahl.

Bregenz12

Ich habe aus den bisherigen Schilderungen verstanden, dass ein Antrag auf berufliche Reha läuft und die Rentenversicherung zuständig ist (hängt mit der Anzahl der bisherigen Versicherungsjahre zusammen). Und die RV bewilligt als erste Maßnahme eine Berufsfindung von einer dreimonatigen Dauer. - Während dieser Zeit müsste die RV Übergangsgeld zahlen, das höher ist als AlgI oder Alg2 - ohne Anrechnung irgendeines Einkommens von Eltern oder Partner. - Nach drei Monate wird das Ergebnis ausgewertet, ergibt sich eine Empfehlung zur Umschulung, fördert dann wieder die RV mit Übergangsgeld, auch 2 oder 3 Jahre lang. Zu klären wäre noch, ob nach Abschluss der Berufsfindung die RV noch für 3 Monate weiter Übergangsgeld zahlen kann, wenn kein Anspruch auf Alg1 besteht (was man sich bei der Agentur für Arbeit auf einem RV-Vordruck bescheinigen lassen muss). Das müsste aber die RV sagen können.

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