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Ablauf zwischen OL und technischem Studium Luftwaffe

Begonnen von Wüstensand, 26. Januar 2015, 10:59:29

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Wüstensand

Hallo,

meine Fragen richtig sich primär an die technischen Offiziere der Luftwaffe hier. Wie genau wird denn die Zeit zwischen dem OL und dem technischen Studium, in meinem Fall Mai 16 bis September 16 überbrückt? Da ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe wäre ein Betriebspraktikum ja eher überflüssig, oder? Kann man sich den Standort eines eventuellen Truppenpraktikums selbst aussuchen?

Besten Dank. :)

MkG
Wüstensand

Ralf

Man wird zumindest darauf drängen, dass du in einem Verband gehst, der auch TOffzLw hat.
Wenn es sicher ist, dass du kein Grundpraktikum brauchst, wäre auch eine Einstellung zum 01.10.2015 möglich, statt 01.07.
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Wüstensand

Darauf würde ich auch drängen, nämlich in meinen jetzigen Verband zurückzukehren.  ;D

Ok, danke. Ich werde dann mal mit meinem Einplaner in Köln telefonieren.

Ralf

ZitatDarauf würde ich auch drängen, nämlich in meinen jetzigen Verband zurückzukehren.
Halte ich persönlich zwar verständlich, aber nicht so wirklich gut. Etwas Neues zu sehen bringt Vorteile mit sich.
Der Einplaner wäre nur zuständig, wenn du den Diensteintritt auf den 01.10. verschieben willst, dann solltest du aber die Anerkennung schriftlich haben. Für die TrPraktikumszeit ist er nicht zuständig, das initiieren dann deine Vorgesetzten in Absprache mit deinem Personal führenden Referat.
Hast du denn schriftlich, dass du kein Grundpraktikum machen musst?
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Wüstensand

Da gebe ich dir Recht, klingt vernünftig.

Schriftlich habe ich das nicht, mir wurde am ACFüKrBW nur gesagt, dass es kein besseres Praktikum als eine Berufsausbildung gibt und ich dieses sehr wahrscheinlich nicht machen brauche. Allerdings habe ich die Ausbildung im Bereich Elektronik durchlaufen und werde Maschinenbau studieren. Inwiefern sich da was beißt kann ich leider nicht beurteilen, dass wird wahrscheinlich dann die UniBwH entscheiden müssen?

Wüstensand

Den Übernahmetermin möchte ich nicht verschieben. Ich habe allerdings schriftlich dass ich mich von der GA, welche am 01.07 in Roth beginnt, befreien lassen kann. Voraussetzungen sind nSAK und EHA15.

Ralf

Ja, das Prüfungsamt der UniBw entscheidet das.
Die kannst du ja mal anschreiben, dann hast du da schon mal ein belastbares Papier.
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Wüstensand