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Zahnstatus- Gefährdung der Arbeitsstelle?

Begonnen von Koch14081990, 02. Februar 2015, 17:07:51

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Koch14081990

Hey Leute,

Habe eine Frage, undzwar habe ich meine Einberufung zum 1.4.2015, als saz4 (Manschaftler).
Beim KC in Düsseldorf war alles ok, das einzigste wo die Ärtztin sagte was Probleme bereiten könnte wäre 1 weisheitszahn(wurde aber nicht auf Papier gebracht).
Jetz zu meinem kleinen aber recht großen Problemchen. Meine KV ist am 28.1 abgelaufen.(Kein ALG1 oder Hartz 4)
Ich binn nicht der typ der auf staatskosten leben will(wieso ist ja meine persönliche angelegenheit).
Ich habe Heute mit der Kv gesprochen bzgl einer Freiwilligen kv für 2 monate um den Zahnstatus zu ändern, und hoffe dass ich dies noch biss zum 1.4 hinbekomme.
Falls nicht, hat hier evlt jemand Erfahrungen was Passiert? Denn wie ich gelesen habe gibts die ersten beiden tagen in der AgA die Ärtzlichen untersuchungen, wo auch nochmal der Zahnstatus betrachtet wird.

Werde ich falls das biss zum 1.4 mit dem Zahn nicht klappt, wieder nach hause geschickt? Denn ansonnsten bezahle ich das ziehen des Zahnes aus Privater Tasche, ich will blos nicht das alles wegen den einem Zahn scheitert.

Mfg Koch1990

mirko.schlusche

Junge mach dich nicht verrückt. Wenn nichts auf Papier ist wird es schon nicht so schlimm sein und falls doch könnte der immernoch in deiner Einheit von Einen ZA gezogen werden.

Koch14081990

Super danke,

Ja das mit dem Nicht verrückt machen ist leichter gesagt als getan :) Hatte halt angst dass ich deswegen nach hause geschickt werde und wieder bei 0 anfange :S

Danke für die schnelle Antwort

BulleMölders

Woher wissen Sie das nichts in Ihrer G-Akte steht?
In dem was Sie unterschrieben haben, steht auch das notwendige Zahnbehandlungen zur Einstellung abgeschlossen sein müssen.
Und die Aussage von mirko.schlusch finde ich schon sehr gewagt, es sei den er ist der Arzt, der Sie bei der Einstellungsuntersuchung untersucht.

Koch14081990

Danke für die Antwort

Wissen tuhe ich es nicht, binn davon ausgegangen da ich bei der Eignungsfeststellung die "Ätzliche Entscheidung" ausgehändigt bekommen habe, und unter diese bei dem Punkt "zusätzliche Ätzliche Hinweise", wurde kein eintrag vermerkt.

Zu den anderen Punkt kann ich leider nix sagen.

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