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Bundeswehr sicherheitsüberprüfung im zivilen Nutzen- Antrag Innenministerium

Begonnen von Saarländer31, 31. Januar 2015, 14:00:52

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Saarländer31

Hallo


An wenn muss man den Antrag stellen seine Sicherheitsüberprüfung auch im zivilen Nutzen zu können?

Mir wurde gesagt Antrag ans Innenministerium... Aber an wen?

ulmi1984


POW

Grundsätzlich stellt man selber keine Anträge sondern informiert die zuständige Stelle , dass man schon bei der Bw uberpruft wurde. Diese können dann die Unterlagen anfordern und ggf. beschleunigt dass eine neue Überprüfung.

Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

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