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Privat Versichern ?

Begonnen von qranny, 14. Januar 2015, 20:35:53

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F_K

Informiere Dich bei Deiner GKV - meines Wissens nach läuft die Familienversicherung einfach weiter.

FrauZuhause

Die Privatpflege gibts aber nicht für jeden. Wer älter ist als 35 bekommt die Pflege bei ner privaten nur noch in verbindung mit einer großen Anwartschaft, und das wird dann teuer...
Mein Mann musste nun also die GKV nehmen, und zahlt 50 euro im Monat. Die GKVs müssen alle den gleichen Beitrag nehmen, das ist gesetzlich geregelt. Aktuell sind das 2,35% vom Bruttolohn.

Mal ne andere Frage. Mein Mann hat ja schon vor vielen Jahren seine Lebensversicherung abgeschlossen, vor 3 Jahren noch ne Risikoleben dazu um die Wohnung abzusichern.
Die zahlen ja beide nicht bei Tod durch Kriegsereignisse (auslandseinsatz).
Man kündigt aber nu doch keine 20 jahre alte Lebensversicherung um sich mit eine Lv abzusichern die bei Auslandseinsätzen zahlen würde, oder?

Wie habt ihr das geregelt?

F_K

Warum sollte man eine "falsche" Risiko LV nicht kündigen?

Im Einsatzfall würde ich jedenfalls die richtige Absicherung wählen.

ulli76

Dein Mann sollte sich mal genau vom Sozialdienst beraten lassen, wie das mit dem Kriegsrisiko und Lebensversicherung funktioniert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatDie zahlen ja beide nicht bei Tod durch Kriegsereignisse (auslandseinsatz).

Soweit ich weiß springt  in diesen Fällen die Bundeswehr ein, wenn eine LV aufgrund der Kriegsklausel nicht zahlt. Daher sollte man die LV nicht kündigen, sondern sich in der Tat beim Sozialdienst der Bundeswehr erkundigen.


FrauZuhause

Zitat von: F_K am 04. Februar 2015, 15:41:58
Warum sollte man eine "falsche" Risiko LV nicht kündigen?

Im Einsatzfall würde ich jedenfalls die richtige Absicherung wählen.

Na die Risiko LV würd ich kündigen, nur die normale LV läuft 22 Jahre, die kündigt man doch nicht. Da macht man ja endlos Verluste...
Ja, zum Sozialdienst geht er wenn er irgendwann mal vor 18Uhr Schluß hat...

Beobachter

Zitat von: justice005 am 04. Februar 2015, 18:32:54
ZitatDie zahlen ja beide nicht bei Tod durch Kriegsereignisse (auslandseinsatz).
Soweit ich weiß springt  in diesen Fällen die Bundeswehr ein, wenn eine LV aufgrund der Kriegsklausel nicht zahlt. Daher sollte man die LV nicht kündigen, sondern sich in der Tat beim Sozialdienst der Bundeswehr erkundigen.
Das geht nach §63b SVG. Die Bw erstattet Versicherungs-Ausfälle wegen der Kriegsklausel in angemessenen Umfang.
Wichtig: Der Vertrag darf dabei keine Klauseln haben, die explizit Auslandseinsätze der Bw ausschließen. In diesem Fall springt auch die Bw nicht ein.

LwPersFw

Im Anhang steht alles Wesentliche zum Thema drin

> wie ein Versicherungsvertrag gestaltet sein muss

> welche Leistungen die Bw wann übernimmt

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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