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Anwartschaft erforderlich ?

Begonnen von Tom87, 11. Januar 2015, 08:57:06

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LwPersFw

Deshalb ja die kleine Anwartschaft für den "Fall der Fälle"... das man die 70 % Beihilfe in Anspruch nehmen muss.

Aber diese Risikoabwägung muss jeder für sich selbst vornehmen...

Um die 10 € / Monat dafür investieren ... oder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Zitatoder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...

Sachlich unzutreffend.

Es besteht KrankenversicherungsPFLICHT - gesetzlich.

Wenn man Beihilfe beanspruchen möchte, ist eine Versicherung über die 30% nachzuweisen.

ExCheffe

Zitat von: wolverine am 11. Januar 2015, 13:02:07
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist, dass PKV Beiträge mit steigendem Alter höher werden und hinzu kommt das Risiko nicht versicherter Vorschädigungen.

Die steigenden Beiträge sind weniger das Problem, sondern mehr die Vorschädigungen, die eine Aufnahme in eine PKV entweder komplett ausschliessen oder aber durch Risikozuschläge in astronomische Höhen treiben.

Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 21:05:51
Bis 30/35 gibt es genug Angebote zum Einstieg in PKV, so dass sich eine vorherige Anwartschaft nicht auszahlt.

Siehe oben. Grundsätzlich ja, WENN man denn gesund ist und keine Vorerkrankungen hat.

Insofern sollte man die kleine Antwartschaft als eine Art Risikoversicherung sehen, die vor allem den Gesundheitszustand "einfriert". Und das ist absolut sinnvoll, wenn man realistisch davon ausgeht, nach der Bundeswehrzeit mal eine Tätigkeit auszuüben, die eine Mitgliedschaft in der PKV ermöglicht (also z.B. Beamter, Selbständiger...).

Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass sich die kleine Anwartschaft bei mir absolut bezahlt gemacht hat, sonst hätte ich ziemlich alt ausgesehen. Und der monatliche Preis einer kl. Anwartschaft bringt nun wirklich niemanden um.
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.


ToMA

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:38:37
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.

Aber wer kann das schon sagen? Im Leben ist gar nichts sicher (außer das Ende). Es muss ja nur etwas passieren, so dass man keinen Arbeitgeber mehr findet, der einen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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