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Finanzielle Fragen

Begonnen von Aimstar, 01. März 2015, 09:26:47

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Aimstar

Hallo Bundeswehr- Community,

habe mal ein paar Fragen die das Finanzielle betreffen.

Erstens:
Ich war am Mittwoch bei meinen ReFü weil ich mir einen Laptop wärend der AGA für Lernzwecke zulegen möchte und habe ihn gefragt ob man hierfür von der BW einen Zuschuss bekommt.
Seine Antwort war klar "Nein".
Jetzt frage ich mich wieso Kamerad X einen solchen Zuschuss bekommen hat. Er musste nur einen Zettel ausfüllen und hatte dann ca. 40% des Kaufpreises zum Anfang des nächsten Monats drauf. Wie kann sowas sein? Ich muss dazu sagen in dem ReFü Büro sitzen zwei Zuständige und haben nicht mit derselben Person gesprochen.

Zweitens: Gibt es ja jetzt zum März die Anhebung der Besoldung. Könnte mir jemand einen zuverlässigen Link schicken indem man das rauslesen kann was man nun ganz genau bekommt? Der eine sagt nämlich so, der andere so und überall hört man was anderes.

Drittens:
War bis heute immer noch kein ReFü bei uns um über unser TG zu sprechen. Ich wüsste mal gerne wie hoch da der Tagessatz ist, bzw mit wieviel ich in etwa rechnen könnte. Zählen Freitage auch dazu wenn ich zum We immer Nachhause pendele?  Und steht einen eine bezahlte Heim- und Rückfahrt zu wenn man mit dem PKW fährt?

Ich weiß ich könnte die Antworten auf meine Frage auch irgendwo hier schonmal gestellt und beantwortet finden.. vielleicht ein paar Links mit denen ich etwas anfangen kann, wenn schon keine direktem Antworten.

Danke sehr ;)

Lidius

1. Wäre mir neu, das es sowas gibt.

2. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2015 Schau dort mal. Einfach deine Daten eingeben.

3. Kann ich leider nichts zu sagen. Ich hab nie TG bekommen.

KlausP

Wenn der ReFü nach 2/3 der Grundausbildung noch keine Zeit hatte, Ihnen ein paar Informationen zukommen zu lassen ist das für mich als ehemaligem Spieß ein Armutszeugnis. Fragen Sie doch mal bei der nächsten Gelegenheit Ihren Chef und/oder Ihren Spieß, was Sie machen müssen, um an Ihr TG zu kommen. Ihre Vorgesetzten haben Ihnen gegenüber eine Fürsorgeverpflichtung!!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FrauZuhause

Sehen sie Klaus, auch wenn sie sich das nicht vorstellen können gibt es wohl noch mehr, bei denen das mit dem Refü nicht klappt.....
;)

Aber bestimmt ist der TE auch nur nicht in der Lage gescheit nachzufragen, ne?

An den TE: Da sind doch bestimmt noch Kollegen dabei die auch auf den Refü warten? Letzten endes hats bei meinem Mann geholfen, dass mehrere Rekruten jeden Tag nachgefragt haben. Den ersten Unterricht hatten sie dann jetzt zumindest schon mal.

wolverine

Fehler treten auf; die Frage ist nur, wie man diese abstellt und was man bereit ist mit sich machen zu lassen. Und Sie speziell waren bisher nie an einer Problemlösung interessiert. Aber jeder wie er mag.
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KlausP

Ich vermute, dass es weniger am ReFü direkt liegt. der kommt ja nicht ungefragt in die Einheit, weil er sonst nix zu tun hat sondern dann, wenn die Einheit das mit ihm und seinem Vorgesetzten abgestimmt und ihn auf dem Dienstplan "verewigt" hat. Zu einigen grundlegenden Fragen sollte aber auch der Spieß aussagefähig sein. Im Spießlehrgang gibt es nämlich das Ausbildungsfach "Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen" (in Sonthofen 1993 durch den allseits beliebten Herrn Ro..er unterrichtet  ;D).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aimstar

Was das TG angeht war ich jetzt zwei mal dort. Das erste mal Anfang Februar und das zweite mal Mittwoch. Beide Male hieß es "es kommt noch jemand auf Sie zu und bespricht das dann im Zug oder im Einzelnen". Ich hoffe dass das dann auch gesehen wird. Wie gesagt man würde schon gern planen können so langsam.

Aber nochmal zum Kern meiner Frage. TG ist wieviel pro Tag? Das müsste man doch schon so sagen können ohne das ich den ReFü dafür benötige, oder? Ich wohne ca. 450 km von meinen Standort entfernt nach der AGA und habe eine anerkannte Wohnung. Und Stimmt es das man eine Heim - und Rückfahrt als Reisebeihilfe erstattet bekommt, auch mit KFZ ?

Mit dem Laptop,  da bleibt bei mir immer noch das Fragezeichen. Bei der Besoldung ab März könnte mir jedoch schon gut geholfen werden. Danke @Lidius

Aimstar

Tippfehler jetzt außen vor.  Schreibe vom Handy aus. Hoffe es ist verständlich.

ulli76

Für die Grundausbildung zahlt die Bundeswehr ganz sicher keinen Zuschuss zum Laptop. Schlicht und ergreifend, weil er dafür nicht benötigt wird.
Dienstliche Dinge dürfen nur auf dienstlichen Rechnern bearbeitet werden.
Einen privaten Laptop für dienstliche Zwecke braucht man evtl. mal für ZAW oder Studium.
Evtl. hat er den Laptop aber für ne BFD-Maßnahme gebraucht und er hat darüber den Zuschuss bekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

ZitatIch weiß ich könnte die Antworten auf meine Frage auch irgendwo hier schonmal gestellt und beantwortet finden.. vielleicht ein paar Links mit denen ich etwas anfangen kann, wenn schon keine direktem Antworten.
Selbst die Beiträge durchsuchen ist wirklich ein bisschen viel verlangt, aber dann quengeln, weil keiner antwortet, ne?  ;)

Der Selbstverpflegersatz des Trennungstagegeldes (150%) von Verheirateten und Ledigen mit eigenem Kind im Haushalt beträgt 11,45 €.

In der GA wirst du wegen der Bereitstellung einer Unterkunft und der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung täglich 7,63 € TG erhalten. In den ersten 14 Tagen nach Dienstantritt werden die Reisetage ins und aus dem Wochenende wie bei Dienstreisen abgerechnet, sodass der TG-Satz an den beiden Tagen etwas höher ist. Vorausgesetzt, du kommst in den ersten 14 Tagen überhaupt nach Hause. Somit gehe von täglich 7,63 € aus. Das Trennungstagegeld beträgt ab dem 15. Tag ebenfalls 7,63 € (in Zusammenhang der o. g. Gegebenheiten).
Wenn verheiratet oder das Kind ein leibliches oder adoptiertes Kind ist und in deinem Haushalt lebt, so wirst Du alle 15 Tage eine Reisebeihilfe erhalten. Als Lediger mit eig. Hausstand eine alle 30 Tage.
Unabhängig vom Alter muss einem Trennungsgeldempfänger eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. In der GA und auf Lehrgängen ist diese vorhanden. Später in der Stammeinheit kann das anders aussehen. Dann musst du dich ggf. zivil am Dienstort einmieten. Beraten wird dich in diesem Zusammenhang das BwDLZ.
Und bitte aufpassen; Das Trennungstagegeld richtet sich nicht nach persönlichen Verhältnissen wie Du es schilderst, sondern daran, ob Du eine Unterkunft in der Kaserne hast und inwiefern die Verpflegung bereitgestellt wird. In deinem Fall zum Beispiel:

Stube in der Kaserne. Alle Mahlzeiten sind bereitgestellt: Mo-DO täglich 7,63 €, Sonntags eventuell 11,45 €, und Freitags je nachdem wann du ins Wochenende fährst - ggf. 9,13 €.
Es gibt 1001 Möglichkeit aufgrund der persönlichen Verhältnisse...abwarten, was der Refü dir sagt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Aimstar

Danke für die ausführliche Antwort, Ralf. Dann heißt es wirklich weiterhin abwarten. Hoffe nur das die vergangenen Monate hier nachgezahlt werden.

KlausP

Zitat von: Aimstar am 01. März 2015, 15:48:33
Danke für die ausführliche Antwort, Ralf. Dann heißt es wirklich weiterhin abwarten. Hoffe nur das die vergangenen Monate hier nachgezahlt werden.

Wenn das in Ihrer Einheit ein generelles Problem ist, sollte sich mal die Vertrauensperson der Rekruten im Interesse ihrer Wählergruppe darum kümmern. Für sowas wurde sie nämlich auch gewählt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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